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Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.

Der Standort ist sicher

Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.

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  • Woher weiß ich, ob ich mit meinen Steuern das Richtige tue?

Woher weiß ich, ob ich mit meinen Steuern das Richtige tue?

Bitte wenden Sie sich an das Finanzamt von Alabama unter der Nummer 1-800-322-4106.

Verwandte FAQs in Elektronische Überweisung, Zahlung vornehmen

In den meisten Fällen muss diese Änderung über das EFT-Referat veranlasst werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Mitarbeiter unter 1-877-256-2447 oder 334-353-7659.

Bitte wenden Sie sich an das Finanzamt von Alabama unter der Nummer 1-800-322-4106.

Ja, aber Zahlungen müssen am selben Tag bis 16:00 Uhr (Central Time) storniert werden, während der Status des Antrags als "Pending" angezeigt wird. Klicken Sie auf den ausstehenden Antrag, dann auf den Link "Stornieren" und anschließend auf die Schaltfläche "Bestätigen".

Ja, aber nur, wenn die unbezahlte Rechnung oder Veranlagung nicht an die Inkassodienstleistungsabteilung (CSD) von ADOR weitergeleitet wurde. Wenn die unbezahlte Schuld an die CSD übertragen wurde, wenden Sie sich bitte an die CSD unter (334) 242-1220, um sich über die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten zu erkundigen.

Wenn Sie sich das erste Mal für My Alabama Taxes (MAT) anmelden, benötigen Sie Ihre Steuerkontonummer, Ihre Anmelde-ID und Ihren Zugangscode. Sie müssen eine gültige Steuerkontonummer beim Alabama Department of Revenue haben, um das MAT-Zahlungssystem nutzen zu können. Wenn für Ihre Steuerzahlung keine Steuerkontonummer erforderlich ist, müssen Sie innerhalb der letzten drei Jahre eine Steuererklärung beim ADOR eingereicht haben.

Die Verkaufs-, Nutzungs- und Mietsteuern für alle Städte und Landkreise können online bei der Behörde bezahlt werden. Alle staatlich verwalteten und bestimmte selbstverwaltete Beherbergungssteuern der Städte und Landkreise können ebenfalls online bezahlt werden. Im Rahmen von ONE SPOT oder den elektronischen Einreichungsdiensten für die Beherbergungssteuer werden die elektronischen Daten und Zahlungen für die nicht staatlich verwalteten Städte und Landkreise an die lokale Regierung oder ihren Steuerverwalter übermittelt.