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Wie wählt das Durchleitungsunternehmen die Behandlung als "Electing Pass-Through Entity"? Wann muss ein "Pass-Through"-Unternehmen die Wahl treffen?

The pass-through entity must make the election to be treated as an Electing Pass-Through Entity by submitting the Pass Thru Entity Election, Form PTE-E, online via My Alabama Taxes at any time during the tax year or on or before the 15th day of the third month following the close of that tax year for which the entity elects to be taxed as an Electing Pass-Through Entity. Once logged into My Alabama Taxes, go to the Pass-Through Entity account and click on the Form PTE-E-Update Pass Through Entity Election Status link. The taxpayer will then follow the instructions to make the election. The election is binding for that year and all subsequent tax years unless the entity properly elects to no longer be taxed as an Electing Pass-Through Entity. Please note there is no paper equivalent of this online election.

Die Wahl erfolgt durch Abstimmung oder schriftliche Zustimmung der Mitglieder des Leitungsorgans des Unternehmens sowie durch Abstimmung oder schriftliche Zustimmung der Eigentümer/Anteilseigner, die mehr als 50 Prozent der Stimmrechte an dem Unternehmen halten, innerhalb der oben genannten Frist.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Wahl der Pass-Through-Entität

Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, kann jede Alabama S Corporation, wie in §40-18-160, Code of Ala. 1975, definiert, und jede Subchapter K Entity, wie in §40-18-1, Code of Ala. 1975, definiert, wählen, als Electing Pass-Through Entity besteuert zu werden.

Ja, jede Alabama S Corporation, wie in §40-18-160, Code of Ala. 1975, definiert, und jede Subchapter K Entity, wie in §40-18-1, Code of Ala. 1975, definiert, kann sich für die Besteuerung als Electing Pass-Through Entity entscheiden.

Ja, eine Überzahlung aus der zusammengesetzten Steuererklärung des Vorjahres kann auf das Konto eines "Electing pass through entity" übertragen werden.

Nein, wenn ein Unternehmen sich dafür entscheidet, als "Electing Pass-Through Entity" behandelt zu werden, ist die zusammengesetzte Steuererklärung nicht erforderlich. Wird kein Wahlrecht ausgeübt, müssen Personengesellschaften eine zusammengesetzte Zahlung gemäß § 40-18-24.2, Code of Ala. 1975, leisten.

Alle Gutschriften mit Ausnahme der 2017 Alabama Historic Rehabilitation Tax Credit und der Railroad Modernization Act Credit werden an einen berechtigten Steuerzahler weitergegeben und können von diesem beantragt werden.

Das wählende Pass-Through-Unternehmen füllt die Anlage PC aus. Die in der Anlage PC eingetragenen Beträge werden auf die Anlage K und die K-1s übertragen. Viele Gutschriften müssen jetzt über das Konto "My Alabama Taxes" des Steuerpflichtigen beantragt werden, um die Gutschrift zu erhalten, und die Anlage PC muss dem Formular 65 oder 20S beigefügt werden. Weitere Informationen zu Gutschriften finden Sie auf der Seite Steuervergünstigungen von ALDOR und in den Anweisungen zu Schedule PC.

Der 2017 Alabama Historic Rehabilitation Tax Credit und der Railroad Modernization Act Credit müssen auf der Ebene der "Electing Pass-Through Entity" beantragt werden und werden nicht an die Partner der Entität weitergegeben.

ALDOR verlangt die Verwendung des Formulars EPT-C, wenn Steuergutschriften beantragt werden. Anhand dieser Tabelle kann der Steuerpflichtige den Gesamtbetrag der zulässigen Steuergutschriften berechnen. Die in der Anlage EPT-C eingetragenen Beträge werden auf das Formular EPT, Seite 1, übertragen. Viele Steuergutschriften müssen jetzt über das Konto "My Alabama Taxes" des Steuerpflichtigen beantragt werden, um die Gutschrift und die dem EPT-Formular beigefügte Tabelle EPT-C zu erhalten. Weitere Informationen zu Gutschriften finden Sie auf der Seite Steueranreize von ALDOR und in den Anweisungen zu Schedule EPT-C.