Wenn Sie über 65 Jahre alt, dauerhaft und vollständig behindert (unabhängig vom Alter) oder blind (unabhängig vom Alter) sind, sind Sie vom staatlichen Anteil an der Grundsteuer befreit. Die Steuern für den Bezirk können dennoch fällig sein. Wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Steuerbeamten, um Ihre Befreiung von der Grundsteuer zu beantragen. Kontaktinformationen der Bezirke finden Sie auf der Seite der Bezirksämter.