Ja. Der Name des Eigentümers auf dem Antrag muss mit dem Namen des Eigentümers in der Abtretung der MSO, dem Titel oder einem anderen Belegdokument identisch sein. Dies gilt auch für Suffixe (Jr., III, usw.). Weicht der Name des Eigentümers zwischen dem Antrag und der Abtretung ab, kann eine eidesstattliche Erklärung vorgelegt werden, in der die Abweichung im Namen bestätigt wird.