In Alabama werden Fahrzeuge nach einem gestaffelten Zulassungssystem von Januar bis November auf der Grundlage des ersten Buchstabens des Nachnamens des Eigentümers zugelassen. Kraftfahrzeugzulassungen laufen am letzten Tag des jeweiligen Verlängerungsmonats ab. So muss beispielsweise jemand, dessen Nachname mit dem Buchstaben F, G oder N beginnt, sein Fahrzeug im Monat April anmelden, und die vorherige Zulassung läuft am 30. April ab.
Leasing-, Nutz- und Flottenfahrzeuge müssen in den Monaten Oktober und November erneuert werden, und die Zulassungen für diese Art von Fahrzeugen laufen am 30. November ab.
Fahrzeuge, die im Rahmen des internationalen Zulassungsplans (IRP) zugelassen sind, erhalten vom Ministerium Monate für die Verlängerung der Zulassung zugewiesen.