Ja, in Alabama können gebietsansässige Privatpersonen eine Steuergutschrift für Einkommenssteuern beantragen, die von anderen Bundesstaaten erhoben werden. Diese Gutschrift wird auf dem Formular 40, Schedule CR, beantragt. Eine Kopie der Steuererklärung des anderen Staates und eine Kopie des staatlichen Formulars K-1 sollten als Nachweis für diese Gutschrift beigefügt werden.
Wenn die Person in dem anderen Staat keine Einkommensteuererklärung abgibt oder der Staat einen Einkommensausschluss vorsieht, fügen Sie eine Proforma-Erklärung, in der die Steuer zum Steuersatz des anderen Staates berechnet wird, und eine Kopie der staatlichen Schedule K-1 als Nachweis für diese Gutschrift bei.
Hinweis: Jede in der Bundessteuererklärung der Pass-Through-Entity abgezogene Steuer, die das auf dem K-1 des Eigentümers ausgewiesene steuerpflichtige Einkommen verringert, sollte zur Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens in Alabama wieder hinzugerechnet werden.