Für jedes Kraftfahrzeug, das nicht älter als 35 Jahre ist, seinen Wohnsitz in Alabama hat und in Alabama zugelassen werden muss, ist eine Alabama-Bescheinigung erforderlich. Reiseanhänger sowie faltbare und zusammenklappbare Campinganhänger, die nicht älter als 20 Jahre sind, benötigen eine Alabama-Bescheinigung. Fertighäuser mit einem Modelljahr 2000 und älter müssen einen Titel haben.
AUSNAHMEN: Es wird KEIN Alabama-Titelzertifikat ausgestellt für:
(Abschnitt 32-8-31)
Ein Kraftfahrzeug, das älter als 35 Jahre ist
Ein Anhänger, der mehr als 20 Jahre alt ist
Nutzfahrzeug-Anhänger
Ein Nutzfahrzeuganhänger ist ein Fahrzeug ohne Antriebskraft, das von einem Pkw oder Pickup gezogen wird.
Boote, Bootsanhänger oder jede Art von Wasserfahrzeugen
Stoßstangen-Anhänger
Modular Homes (Abschnitt 32-20-21)
Fertighäuser (1999 und ältere Modelle)
Es wird keine Alabama-Bescheinigung oder -Registrierung ausgestellt für:
Landwirtschaftliche Geräte
Spezielle mobile Ausrüstung
Ein landwirtschaftliches Gerät
Zu den Anhängern, die in Alabama zugelassen sind, gehören:
Reise-Anhänger
Faltbare und zusammenklappbare Camping-Anhänger
Schwanenhälse
18-Rad-Anhänger
Pferdeanhänger mit Wohnbereich
5. Räder (Wohnmobile)
Log-Anhänger
Kipplaster-Anhänger