Alle Grundsteuern, mit Ausnahme der Steuern für öffentliche Einrichtungen, werden von den 67 Finanzämtern der Bezirke veranlagt und eingezogen. Für Informationen zu Ihrer Parzelle oder Ihrem Steuerkonto wenden Sie sich bitte an das Finanzamt des Bezirks, in dem sich Ihre Immobilie befindet. Eine Liste der Bezirksfinanzämter finden Sie hier.