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Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.

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Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.

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Wo kann ich Informationen über meine Immobilie und die Höhe meiner Steuerschuld finden?

Alle Grundsteuern, mit Ausnahme der Steuern für öffentliche Einrichtungen, werden von den 67 Finanzämtern der Bezirke veranlagt und eingezogen. Für Informationen zu Ihrer Parzelle oder Ihrem Steuerkonto wenden Sie sich bitte an das Finanzamt des Bezirks, in dem sich Ihre Immobilie befindet. Eine Liste der Bezirksfinanzämter finden Sie hier.

Alle Grundsteuern, mit Ausnahme der Steuern für öffentliche Einrichtungen, werden von den 67 Finanzämtern der Bezirke veranlagt und eingezogen. Für Informationen zu Ihrer Parzelle oder Ihrem Steuerkonto wenden Sie sich bitte an das Finanzamt des Bezirks, in dem sich Ihre Immobilie befindet. Eine Liste der Bezirksfinanzämter finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen in Bezug auf Immobilien
Im Code of Alabama 1975, Sections 40-3-20, 40-3-24 und 40-3-25 ist das Einspruchsverfahren ausführlich beschrieben. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Wert Ihres Grundstücks nicht korrekt ist, können Sie einen schriftlichen Einspruch beim County Board of Equalization (BOE) einreichen. Grundstückseigentümer können innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des schriftlichen Bescheids über den Wert ihres Grundstücks Einspruch einlegen.
Ja. Alle Fertighauseigentümer, die über 65 Jahre alt sind, sind von der Zahlung der Registrierungsgebühr für ihr selbstgenutztes Fertighaus befreit. Der Eigentümer muss jedoch die Ausstellungsgebühr von 5 $ entrichten.
Wenden Sie sich an das örtliche Vermessungsamt, in dem sich die Immobilie befindet. Für Kontaktinformationen zum Bezirk klicken Sie hier.
Die Grundsteuer ist am 1. Oktober fällig, nach dem 31. Dezember ist sie überfällig.
Es gibt zwei Gründe für eine Erhöhung der Grundsteuer: (1) eine Erhöhung des Steuersatzes oder (2) eine Erhöhung des geschätzten Werts der Immobilie. Der erste Grund, eine Erhöhung des Steuersatzes, muss durch eine Abstimmung der Bürger oder der Steuerbehörde (County Commission) über die Erhöhung (oder Senkung) des Steuersatzes erfolgen. Der zweite Fall, bei dem es um eine Erhöhung des geschätzten Wertes geht, ergibt sich aus einer gerichtlich angeordneten Neubewertung oder aus einem "wirtschaftlich begründeten" Anstieg des Marktwertes von Immobilien im Bezirk, der zu einer Erhöhung des geschätzten Wertes führt.
Alle Grundsteuern, mit Ausnahme der Steuern für öffentliche Einrichtungen, werden von den 67 Finanzämtern der Bezirke veranlagt und eingezogen. Für Informationen zu Ihrer Parzelle oder Ihrem Steuerkonto wenden Sie sich bitte an das Finanzamt des Bezirks, in dem sich Ihre Immobilie befindet. Eine Liste der Bezirksfinanzämter finden Sie hier.