Es gibt zwei Gründe für eine Erhöhung der Grundsteuer: (1) eine Erhöhung des Steuersatzes oder (2) eine Erhöhung des geschätzten Werts der Immobilie. Der erste Grund, eine Erhöhung des Steuersatzes, muss durch eine Abstimmung der Bürger oder der Steuerbehörde (County Commission) über die Erhöhung (oder Senkung) des Steuersatzes erfolgen. Der zweite Fall, bei dem es um eine Erhöhung des geschätzten Wertes geht, ergibt sich aus einer gerichtlich angeordneten Neubewertung oder aus einem "wirtschaftlich begründeten" Anstieg des Marktwertes von Immobilien im Bezirk, der zu einer Erhöhung des geschätzten Wertes führt.