HINWEIS
AN: Kommunale Lizenzbeamte
Alabama League of Municipalities
RE: Fünf-Jahres-Anpassung der Gebühren für die Erteilung von kommunalen Geschäftslizenzen
Gemäß Abschnitt 11-51-90, Code of Alabama 1975, der teilweise wie folgt lautet, ist das Finanzministerium verpflichtet, alle fünf Jahre Informationen über die Gebühren für die Erteilung kommunaler Geschäftslizenzen zu veröffentlichen. Die letzte Analyse wurde für das Kalenderjahr 2013 durchgeführt.
Die Erteilungsgebühr wird alle fünf Lizenzjahre vom Finanzministerium um einen Betrag erhöht, der dem prozentualen Anstieg des Erzeugerpreisindexes des US-Arbeitsministeriums während dieses Fünfjahreszeitraums entspricht, auf den nächsten Dollar gerundet, wobei das Basisjahr 2006 ist. Das Finanzministerium informiert alle Gemeinden und die Alabama League of Municipalities über eine solche Gebührenerhöhung spätestens am 30. November vor dem Lizenzjahr, für das die Erhöhung in Kraft treten soll. (Hervorhebung hinzugefügt.)
Gemäß Departmental Rule 810-8-5-.15 wird der Erzeugerpreisindex für Fertigwaren für das Jahr vor dem fünften Lizenzjahr verwendet, um eine eventuelle Erhöhung der Gebühren für die Erteilung von kommunalen Geschäftslizenzen zu bestimmen. Es wurde eine Analyse der Erzeugerpreisindizes für die Kalenderjahre 2011 und 2016 durchgeführt. Infolgedessen bleiben die Gebühren für die Erteilung kommunaler Geschäftslizenzen gemäß Abschnitt 11-51-90 für das am 1. Januar 2018 beginnende Lizenzjahr unverändert oder können nach dem Ermessen der Gemeinde auf einen Höchstbetrag von 12,00 USD angepasst werden.
Fragen zu dieser Angelegenheit können gerichtet werden an:
Business and License Tax Division
Abteilung für Abgaben und Lizenzen
P.O. Box 327550
Montgomery, AL 36132-7550
334-353-7827
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