Alle fünf Jahre ist das Alabama Department of Revenue (ALDOR) für die Festlegung und Veröffentlichung von Anpassungen der Gebühren für die Erteilung kommunaler Geschäftslizenzen zuständig. Auf der Grundlage des Erzeugerpreisindexes des US-Arbeitsministeriums bleiben die Gebühren für die Erteilung kommunaler Geschäftslizenzen für das am 1. Januar 2023 beginnende Lizenzjahr unverändert oder können nach dem Ermessen der jeweiligen Gemeinde auf einen Höchstbetrag von 14 US-Dollar angepasst werden.
ALDOR ist gesetzlich verpflichtet, den Erzeugerpreisindex des US-Arbeitsministeriums zu analysieren und zu bestimmen, um wie viel die Gebühren für die Erteilung von kommunalen Geschäftslizenzen alle fünf Lizenzjahre erhöht werden sollten. ALDOR muss dann alle Gemeinden und die Alabama League of Municipalities über eine solche Gebührenerhöhung bis spätestens 30. November vor dem betroffenen Lizenzjahr informieren. (Abschnitt 11-51-90, Code of Alabama 1975, und Departmental Rule 810-8-5-.15).
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