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Vier Bezirke in Alabama haben jetzt Anspruch auf Steuererleichterungen nach dem Hurrikan Michael

Posted: November 27, 2018

MONTGOMERY, 27. November 2018 - Das Finanzministerium von Alabama bietet Steuererleichterungen für Steuerzahler in Alabama an, die von den durch den Wirbelsturm Michael verursachten Schäden betroffen sind. Die Steuererleichterungen spiegeln die Maßnahmen des IRS in denselben erklärten Katastrophengebieten wider. Vier Bezirke in Alabama wurden kürzlich in die Liste der förderfähigen Gebiete aufgenommen: Geneva, Henry, Houston und Mobile.
Das Ministerium folgt der IRS-Bestimmung der förderungswürdigen Orte, denen nach einer Naturkatastrophe eine Fristverlängerung für die Einreichung gewährt wird. Steuerzahler sollten die IRS-Hilfsseite zu Hurrikan Michael - https://www.irs.gov/newsroom/help-for-victims-of-hurricane-michael - auf Aktualisierungen oder Erweiterungen dieser Gebiete durch den IRS achten.
ADOR wird Steuerzahlern, die direkt von Hurrikan Michael betroffen sind, Fristverlängerungen gewähren. Steuerzahler in Alabama, die in Gebieten wohnen, die von der Bundesregierung als Katastrophengebiete ausgewiesen wurden, haben bis zum 28. Februar 2019 Zeit, um Steuererklärungen einzureichen, die am oder nach dem 10. Oktober 2018 und vor dem 28. Februar 2019 fällig sind. Während des Verlängerungszeitraums werden Straferleichterungen gewährt. Steuerzahler, die diese Alabama-Steuererleichterung in Anspruch nehmen möchten, sollten auf jeder Papiererklärung/jedem Bericht, die/der sich auf diese Erleichterung beruft, mit roter Tinte "Michael Relief - 2018" schreiben. Betroffene Steuerzahler, die ihre Steuererklärung elektronisch einreichen, sollten sich an ADOR wenden, um eine Anleitung für die Einreichung zu erhalten. Steuerzahler können die folgenden ADOR-Büros telefonisch kontaktieren:

  • Einkommensteuer für Privatpersonen: 334-353-0602
  • Körperschaftssteuer: 334-242-1200
  • Pass-through-Entitäten: 334-242-1033
  • Umsatz- und Gebrauchssteuer: 334-242-1490
  • Gewerbesteuer: 334-353-7923
  • Quellensteuer: 334-242-1300

Darüber hinaus können Steuerzahler in Gebieten, die nicht speziell als Katastrophengebiete ausgewiesen sind und die aufgrund von wetterbedingten Umständen im Zusammenhang mit dem Hurrikan Michael Schwierigkeiten haben, ihre Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, einen Antrag auf Erlass der Strafen für verspätete Einreichung und verspätete Zahlung stellen, nachdem sie ADOR die entsprechenden Unterlagen vorgelegt haben.