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Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.

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Behindertengerechtes Parken
  • Personen mit vorübergehenden Behinderungen kann ein vorübergehender Ausweis ausgestellt werden, der für einen Zeitraum von höchstens sechs (6) Monaten gültig ist.
  • Personen mit dauerhaften Behinderungen, die Eigentümer von privaten Personenkraftwagen sind, einschließlich Pickup-Trucks und Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 12.000 Pfund oder weniger, können einen (1) blauen Behindertenaufkleber (pro Fahrzeug) erhalten, der an der oberen linken Ecke des Nummernschilds anzubringen ist, sowie eine (1) Windschutzscheibenplakette (pro Person) oder zwei (2) Windschutzscheibenplaketten.
  • Organisationen, die Personen mit einer Behinderung befördern, sind nur berechtigt, ein Behindertenkennzeichen zu beantragen.
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  • Personen mit vorübergehenden Behinderungen kann ein vorübergehender Ausweis ausgestellt werden, der für einen Zeitraum von höchstens sechs (6) Monaten gültig ist.
  • Personen mit dauerhaften Behinderungen, die Eigentümer von privaten Personenkraftwagen sind, einschließlich Pickup-Trucks und Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 12.000 Pfund oder weniger, können einen (1) blauen Behindertenaufkleber (pro Fahrzeug) erhalten, der an der oberen linken Ecke des Nummernschilds anzubringen ist, sowie eine (1) Windschutzscheibenplakette (pro Person) oder zwei (2) Windschutzscheibenplaketten.
  • Organisationen, die Personen mit einer Behinderung befördern, sind nur berechtigt, ein Behindertenkennzeichen zu beantragen.
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  • Personen mit dauerhaften Behinderungen, die Eigentümer von privaten Personenkraftwagen sind, einschließlich Pickup-Trucks und Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 12.000 Pfund oder weniger, können einen (1) blauen Behindertenaufkleber (pro Fahrzeug) erhalten, der an der oberen linken Ecke des Nummernschilds anzubringen ist, sowie eine (1) Windschutzscheibenplakette (pro Person) oder zwei (2) Windschutzscheibenplaketten.
  • Organisationen, die Personen mit einer Behinderung befördern, sind nur berechtigt, ein Behindertenkennzeichen zu beantragen.
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