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Memo 2017-09 Vierteljährlicher Zinssatz, gültig ab 1. Juli 2017

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Posted: June 16, 2017

MEMORANDUM 2017-009
AN: Beamte, die Nummernschilder ausstellen
GEGENSTAND: Vierteljährlicher Zinssatz, gültig ab 1. Juli 2017
Der Zinssatz für das Kalenderquartal, das am 1. April 2017 beginnt, beträgt weiterhin 4 %. Gemäß Abschnitt 40-1-44, Code of Alabama 1975, muss der Zinssatz für die Berechnung von Zinsen auf Steuern oder andere fällige Beträge, mit Ausnahme der Grundsteuer, die nicht bis zum Fälligkeitsdatum überwiesen wurden, verwendet werden. Eine Zinstabelle, die auf einem Kalenderjahr mit 365 Tagen basiert, finden Sie auf unserer Website https://www.revenue.alabama.gov/motorvehicle/index.html unter "Reference & Statistics" und dann "Interest Chart".
Um die fälligen Zinsen zu berechnen, bestimmen Sie zunächst die Anzahl der Tage, die der Registrant im Verzug ist, und suchen Sie den entsprechenden Prozentfaktor auf der Zinstabelle für diese Anzahl von Tagen. Anschließend multiplizieren Sie den Faktor mit der fälligen Registrierungsgebühr, um den Betrag der fälligen Zinsen zu ermitteln.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an die Kraftfahrzeugabteilung unter tags@revenue.alabama.gov oder 334-242-9000, Option 3.
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