MEMORANDUM 2018-009
AN: Beamte, die Nummernschilder ausstellen
SUBJECT: Vierteljährlicher Zinssatz, gültig ab 1. Oktober 2018
Der Zinssatz für das Kalenderquartal, das am 1. Oktober 2018 beginnt, beträgt weiterhin 5 %. Gemäß Abschnitt 40-1-44, Code of Alabama 1975, muss der Zinssatz für die Berechnung von Zinsen auf Steuern oder andere fällige Beträge, mit Ausnahme der Grundsteuer, die nicht bis zum Fälligkeitsdatum überwiesen wurden, verwendet werden. Eine Zinstabelle, die auf einem Kalenderjahr mit 365 Tagen basiert, finden Sie auf unserer Website https://revenue.alabama.gov/motor-vehicle/ unter "Reference & Statistics" und dann "Interest Rate".
Um die fälligen Zinsen zu berechnen, ermitteln Sie zunächst die Anzahl der Tage, an denen der Steuerpflichtige seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist, und suchen Sie in der Zinstabelle den entsprechenden Prozentfaktor für diese Anzahl von Tagen. Multiplizieren Sie anschließend den Faktor mit der fälligen Registrierungsgebühr, um den Betrag der fälligen Zinsen zu ermitteln.
HINWEIS: Die vierteljährlichen Zinsmitteilungen werden nur noch auf der MVTRIP-Website unter "News and Alerts" veröffentlicht; ein Memorandum wird nicht mehr verschickt.
Wenn Sie Fragen zu dieser Angelegenheit haben, wenden Sie sich bitte an die Kraftfahrzeugabteilung unter 334-242-9000.