MEMORANDUM 2019-004
AN: Beamte, die Nummernschilder ausstellen
VORLAGE: Neuer IRP zugewiesener Erneuerungsmonat
Um sicherzustellen, dass die Registrierungen im Rahmen des Internationalen Registrierungsplans (IRP) gleichmäßig über das Registrierungsjahr verteilt sind, wird allen NEUEN IRP-Konten der Verlängerungsmonat August zugewiesen, und die Wertsteuer für diese Konten sollte bis zum 31. August eines jeden Jahres erhoben werden.
Die Mehrwertsteuer muss für jedes IRP-registrierte Fahrzeug bis zum Ende des Erneuerungsmonats erhoben werden, der dem IRP-Konto zugeordnet ist (siehe Memo 2014-19).
Der Monat August ist der standardmäßig zugewiesene Verlängerungsmonat für neue IRP-Konten im Zeitraum vom 1. November 2019 bis zum 31. Oktober 2020.
Wenn Sie Fragen zur IRP haben, wenden Sie sich bitte an unser Büro unter 334-242-9000, Option 4, oder senden Sie uns eine E-Mail an mcs@revenue.alabama.gov.
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