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MEMO 2020-007 Neuer IRP zugewiesener Verlängerungsmonat

Kategorie
Verwandte Abteilung
Posted: Oktober 7, 2020

MEMORANDUM 2020-007
AN: Beamte, die Nummernschilder ausstellen
SUBJECT: Neuer IRP zugewiesener Erneuerungsmonat

Um sicherzustellen, dass die Registrierungen im Rahmen des Internationalen Registrierungsplans (IRP) gleichmäßig über das Registrierungsjahr verteilt sind, wird allen NEUEN IRP-Konten der Verlängerungsmonat Februar zugewiesen, und die Wertsteuern für diese Konten sollten bis zum 28. Februar eines jeden Jahres erhoben werden.

Die Mehrwertsteuer muss für jedes IRP-registrierte Fahrzeug bis zum Ende des Erneuerungsmonats erhoben werden, der dem IRP-Konto zugeordnet ist (siehe Memo 2014-19).

Für neue IRP-Konten im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 31. Oktober 2021 wird standardmäßig der Monat Februar als Verlängerungsmonat zugewiesen.

Wenn Sie Fragen zur IRP haben, wenden Sie sich bitte an unser Büro unter 334-242-9000, Option 4, oder senden Sie uns eine E-Mail an: mcs@revenue.alabama.gov.

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