MEMO 2022-006
AN: Beamte, die Nummernschilder ausstellen
VORLAGE: Neuer IRP zugewiesener Erneuerungsmonat
Um zu gewährleisten, dass die Registrierungen im Rahmen des Internationalen Registrierungsplans (IRP) gleichmäßig über das Registrierungsjahr verteilt werden, wird allen NEUEN IRP-Konten der Verlängerungsmonat März zugewiesen, und die Wertsteuer für diese Konten sollte bis zum 31. März erhoben werden jedes Jahres.
Die Mehrwertsteuer muss für jedes IRP-registrierte Fahrzeug bis zum Ende des Erneuerungsmonats erhoben werden, der dem IRP-Konto zugeordnet ist (siehe Memo 2014-19).
Für neue IRP-Konten im Zeitraum vom 1. November 2022 bis zum 31. Oktober 2023 wird standardmäßig der Monat März als Verlängerungsmonat zugewiesen.
Wenn Sie Fragen zur IRP haben, rufen Sie 334-242-9000, Option 3, an.