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My Alabama Taxes nimmt bis zum 15. August Wahlen für Pass-Through-Entitäten an

Posted: Juni 30, 2022

Fristverlängerung für die Einreichung von Wahlunterlagen zur Unterstützung der Steuerzahler

MONTGOMERY - Das Alabama Department of Revenue (ALDOR) hat kürzlich bekannt gegeben, dass die Frist für die Wahl der Besteuerung auf Unternehmensebene für bestimmte Durchgangsunternehmen bis zum 15. August verlängert wurde.

Diese Steuerwahl auf Unternehmensebene wird zum ersten Mal für das Steuerjahr 2021 eingeführt. ALDOR möchte daher denjenigen helfen, die ihre Absicht bekundet haben, die Wahl zu treffen, dies aber fälschlicherweise nicht über My Alabama Taxes getan haben.

ALDOR erkennt Wahlen zur Besteuerung auf Ebene der Körperschaft an, die über My Alabama Taxes bis zum 15. August 2022 eingereicht werden, und zwar als Wahlen, die bis zum Fälligkeitsdatum für diejenigen Durchgangsunternehmen gültig sind, die:

  • Rechtzeitige Abgabe der erforderlichen Steuererklärungen für Unternehmen und Mitglieder, als ob die Wahl für das Jahr ordnungsgemäß getroffen worden wäre;
  • Rechtzeitig eine Verlängerungszahlung an die wählende Durchgangseinheit geleistet hat; oder
  • eine Steuerzahlung auf Unternehmensebene vor dem Fälligkeitsdatum der jeweiligen Steuererklärung geleistet hat. 

Steuerzahler, auf die eine der oben genannten Bedingungen zutrifft , müssen My Alabama Taxes aufrufen, um die Wahl für das Steuerjahr 2021 bis spätestens 15. August 2022 zu treffen. Für diese Online-Wahl gibt es keine Alternative in Papierform.

Weitere Anleitungen und häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Pass-Through-Entity-Wahl oder Hilfe bei My Alabama Taxes zur Durchführung dieser Wahl:

Lesen Sie die ursprüngliche ALDOR-Ankündigung der Verlängerung unter https://www.revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2022/06/220617_REL_INC_PassThroughExtensionAug15.pdf

Für Hilfe mit My Alabama Taxes, klicken Sie hier https://www.revenue.alabama.gov/help-center/

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