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HINWEIS: Gesetz 2018-465 - Änderungen der Begrenzung der Gutschrift für gezahlte Steuern für die Steuerjahre 2013-2017

Kategorie
Verwandte Abteilung
Posted: April 6, 2018

NOTICE
6. April 2018
HB384 / Gesetz 2018-465 - Änderungen der Begrenzung der Gutschrift für gezahlte Steuern für die Steuerjahre 2013-2017
Erste Orientierungshilfe für Steuerzahler und -vorbereiter
Die kürzlich in Kraft getretene Gesetzgebung (HB384, jetzt Act 2018-465) hebt die AGI-Grenze auf, die zuvor gemäß der Regel Nr. 810-3-21-.03 des Ministeriums für die Berechnung der Gutschrift für an andere Gerichtsbarkeiten gezahlte Steuern für die Steuerjahre 2013 bis 2017 galt. Um auf diese Gesetzesänderung zu reagieren, aktualisiert das Ministerium seine Systeme und weist die Anbieter von Steuererstellungssoftware an, diese Beschränkung für das Steuerjahr 2017 aus der Softwareprogrammierung zu entfernen. Diese Änderung sollte den Softwareanbietern bis zum 6. April 2018 mitgeteilt werden. Vorbereiter sollten mit einer gewissen Verzögerung rechnen, bevor die Softwareanbieter ihre Systeme aktualisieren, um die Änderung zu berücksichtigen, und angesichts der Tatsache, dass wir jetzt weniger als zwei Wochen vor dem Abgabetermin im April sind, könnte es Softwareanbieter geben, die sich dafür entscheiden, ihre Systeme erst nach dem Abgabetermin zu aktualisieren.
Das Ministerium empfiehlt den Steuerzahlern und -vorbereitern, mit der Einreichung von Steuererklärungen für 2017, die eine Gutschrift für gezahlte Steuern enthalten, zu warten, bis das von ihnen gewählte System aktualisiert ist. Sollte ihr System bis zum ursprünglichen Abgabetermin nicht aktualisiert worden sein, empfehlen wir ihnen, eine Fristverlängerung für die Einreichung in Betracht zu ziehen. Alabama bietet eine automatische sechsmonatige Fristverlängerung für die Einreichung. Sollten sich Steuerzahler oder -vorbereiter dafür entscheiden, ihre Steuererklärungen einzureichen, bevor die Systeme aktualisiert wurden, und das Limit manuell zu überschreiben, wird das Ministerium versuchen, die Steuererklärung routinemäßig ohne die Einschränkung zu bearbeiten. Wir können jedoch nicht garantieren, dass die Schritte, die Steuerzahler oder -vorbereiter unternehmen, um die Begrenzung außer Kraft zu setzen, nicht dazu führen, dass die Erklärung in unserem System zur Überprüfung angehalten wird.
Für die Steuerjahre 2013 bis 2016 müssen geänderte Steuererklärungen, die Erstattungen gemäß Abschnitt 2 des Gesetzes 2018-465 beantragen, vor Ablauf der Frist für die Einreichung eines Erstattungsantrags gemäß Ala. Code 1975, Section 40-2A-7, oder bis zum 30. Juni 2018 eingereicht werden. Wie andere geänderte Steuererklärungen müssen auch diese Erstattungsanträge in Papierform eingereicht werden, und zwar per Post an die Compliance Unit, P.O. Box of 327447, Montgomery, AL 36132-7447.
Für geänderte Steuererklärungen, die bereits eingereicht wurden, um Erstattungen im Zusammenhang mit diesem Thema zu beantragen, auch für solche, die das Ministerium zuvor abgelehnt hat, müssen die Steuerzahler keine weiteren Maßnahmen ergreifen, außer die geänderte Steuererklärung auf der unten beschriebenen Liste zu vermerken. Das Ministerium prüft derzeit die Erstattungsanträge, die wegen dieser Angelegenheit zurückgehalten wurden, und gibt sie frei.
Steuerpflichtige, die Bescheide über die Nichtanwendung der Obergrenze für die Anrechnung der gezahlten Steuern erhalten haben, brauchen auf diese Bescheide nicht weiter zu reagieren. Steuerpflichtige, bei denen eine Überzahlung/Erstattung wegen Nichtanwendung des Grenzwerts gekürzt wurde, müssen jedoch eine geänderte Steuererklärung einreichen, um unsere Anpassung rückgängig zu machen und die zusätzliche Erstattung zurückzufordern, die zuvor vom Ministerium verrechnet wurde.
Schließlich schlägt die Behörde vor, dass Steuerpflichtige und Steuerersteller zusätzlich zur Einreichung der Steuererklärungen eine separate Aufstellung einreichen, in der alle Steuererklärungen, die im Zusammenhang mit dem Gesetz 2018-465 eingereicht wurden, nach Steuerpflichtigen und Steuerjahren aufgelistet sind, einschließlich der Steuererklärungen, die vor der Herausgabe dieser Anleitung eingereicht wurden. Diese Liste sollte per E-Mail an kathleen.abrams@revenue.alabama.gov eingereicht werden . Anhand dieser Listen kann die Behörde überprüfen, ob sie alle Erklärungen mit einem Problem im Zusammenhang mit dem Gesetz 2018-465 überprüft und ordnungsgemäß bearbeitet hat. Die Liste sollte den Namen des Steuerpflichtigen, die SSN (die letzten vier Ziffern), das Steuerjahr und das Änderungsdatum enthalten.
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