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NOTICE Alabama Electing Pass-Through Entity Tax Act Guidance

Posted: Oktober 20, 2021

Das Alabama Electing Pass-Through Entity Tax Act (Act 2021-1 und Act 2021-423) ermöglicht es Alabama S-Corporations und Subchapter K Entities (Pass-Through Entities oder PTEs), sich für die Zahlung der Alabama-Einkommensteuer auf Entitätsebene zu entscheiden. Körperschaften, die diese Wahl treffen (Electing PTEs), müssen das Formular PTE-E über My Alabama Taxes (MAT) einreichen. Das Formular PTE-E wird voraussichtlich im Januar in Betrieb gehen.

Um sich auf dieses neue Verfahren vorzubereiten, müssen alle Pass-Through-Entities, die diese Wahl treffen, für die Nutzung von MAT registriert sein und müssen das Formular PTE-E über MAT vor dem fünfzehnten Tag des dritten Monats nach Ablauf des Steuerjahres einreichen, für das sie sich für die Besteuerung als "Electing Pass-Through Entity" entscheiden.

Um sich für MAT anzumelden, müssen Sie die folgenden Informationen bereithalten:

  • Kontonummer: Ihre 10-stellige ALDOR-Kontonummer (kann auch Buchstaben enthalten); diese Nummer befindet sich auf dem gesamten Schriftverkehr, der vom Alabama Department of Revenue verschickt wird.
  • Sign-On ID: Dieser Code wurde bei der ursprünglichen Registrierung des Kontos bei ALDOR zugewiesen und per Post verschickt.
  • Zugangscode: Dieser Code wurde zugewiesen und verschickt, als das Konto ursprünglich bei ALDOR registriert wurde.
  • Gültige E-Mail Adresse: Diese wird benötigt, um Bestätigungs-E-Mails und Autorisierungscode-Nachrichten zu erhalten.

Wenn Sie ein neues Unternehmen ohne ein ALDOR-Steuerzahlerkonto sind, müssen Sie einen Antrag auf Registrierung eines neuen Steuerzahlers/Kontos mit MAT ausfüllen. Klicken Sie im MAT-Anmeldefenster im Bereich "Unternehmen" auf den Hyperlink "Ein Unternehmen registrieren/eine neue Steuerkontonummer beantragen". Wählen Sie das Pass-Through-Entity-Konto als die Art des Kontos, für das Sie sich registrieren möchten.

Wenn Sie Hilfe bei der Einrichtung eines Kontos in MAT benötigen oder Fragen zum Wahlverfahren haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Pass-Through Entity Tax unter 334-242-1170, Option 6.

Weitere Informationen über "Electing Pass-Through Entities" finden Sie unter https://revenue.alabama.gov/individual-corporate/electing-pass-through-entities/.

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