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HINWEIS Alle Vertriebshändler, die eine Verbrauchssteuererklärung für Marshall County einreichen

Kategorie
Verwandte Abteilung
Posted: October 1, 2018

HINWEIS
AN: Alle Vertriebshändler, die eine Marshall County Verbrauchssteuererklärung einreichen
Mit Beschluss vom 25. Juli 2018 hat die Marshall County Commission das Alabama
Department of Revenue ermächtigt, die Benzin- und Kraftstoffverbrauchssteuer für Marshall County
County ab dem 1. November 2018 zu verwalten. Marshall County wird in die monatliche Steuererklärung aufgenommen
der vom Staat verwalteten County-Steuern auf Benzin und Motorkraftstoffe (B&L: MFCO) aufgenommen. Deshalb,
Ihre November 2018 Marshall County Verbrauchssteuer sollte daher bis spätestens 20. Dezember beim Department of Revenue eingereicht werden.
Revenue bis spätestens 20. Dezember 2018 eingereicht werden.
Ihre Steuererklärung für Benzin und Motorkraftstoff und die Zahlung sollten über folgende Webseite eingereicht werden
My Alabama Taxes (MAT) unter https://myalabamataxes.alabama.gov/ eingereicht werden. Wenn Sie bereits über ein
County Fuel Tax Account (CFT) haben, brauchen Sie sich nicht erneut zu registrieren; wenn Sie jedoch kein
kein CFT-Konto haben, müssen Sie ein neues Konto beantragen.
Wenn Sie Hilfe bei der Einrichtung eines Kontos benötigen oder Fragen zu diesem Thema haben,
wenden Sie sich bitte unter der unten angegebenen Telefonnummer an dieses Büro.
GESCHÄFTS- UND LIZENZSTEUERABTEILUNG
ABTEILUNG KRAFTSTOFFE
P. O. BOX 327540
MONTGOMERY, ALABAMA 36132-7540
334-242-9608
Fax: 334-242-1199
E-Mail: mft@revenue.alabama.gov
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