Flagge_von_Alabama.svg
Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.

Der Standort ist sicher

Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.

HINWEIS für alle lokalen Behörden, die Zulassungen erteilen

Posted: August 1, 2019

HINWEIS

AN: Alle Zulassungsbeauftragten, Nachlassrichter und andere lokale Zulassungsbeamte
, die mit der Registrierung und Einziehung von Verkaufs- und Nutzungssteuern
auf Kraftfahrzeuge, Motorboote, Lastwagenanhänger, Anhänger, Auflieger,
Reiseanhänger oder Fertighäuser beauftragt sind, die nach dem Code of Alabama 1975,
Abschnitte 40-23-101 und 40-23-102 besteuert werden

Diese Bekanntmachung wird herausgegeben, um lokalen Beamten und Steuerzahlern eine Orientierungshilfe in Bezug auf die Besteuerung von Gebrauchtfahrzeugen zu geben, die von Steuerzahlern aus anderen Bundesstaaten in den Bundesstaat Alabama gebracht werden, die nun in Alabama wohnen werden.

Wenn das Fahrzeug im Wesentlichen in einem anderen Staat genutzt wurde, wird zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs beim örtlichen Zulassungsbeamten in Alabama keine Verkaufs- oder Nutzungssteuer fällig. Die "wesentliche Nutzung" kann dadurch nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug in einem anderen Staat zugelassen, gekennzeichnet oder betitelt wurde.

Die Abteilung für Verkaufs- und Nutzungssteuer des Ministeriums wird die Verkaufs- und Nutzungssteuerregel 810-6-5-.11.05 (Gelegenheitsverkaufssteuer und Nutzungssteuer auf Kraftfahrzeuge, Motorboote, Lkw-Anhänger, Anhänger, Sattelanhänger, Reiseanhänger und Fertighäuser) ändern, um klare Leitlinien zu diesem Thema zu schaffen. Nach ihrer Verabschiedung wird diese geänderte Vorschrift diese Bekanntmachung ersetzen.

Bitte beachten Sie, dass die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Hinweise befolgt werden sollten, um festzustellen, ob zum Zeitpunkt der Registrierung eine Umsatz- oder Nutzungssteuer erhoben werden muss. Wenn festgestellt wird, dass die Steuer zu erheben ist, sollten die lokalen Zulassungsbeamten die "Casual Sales and Use Tax Reciprocity Notice" des Ministeriums vom 11. September 2017 zu Rate ziehen, um Hinweise zur Anrechnung der an einen anderen Staat gezahlten Umsatz- oder Gebrauchssteuer zu erhalten.

Sollten Sie Fragen zu dieser Mitteilung haben, wenden Sie sich bitte an unser Büro unter 334-353-9350 oder 334-353-9680 oder senden Sie uns eine E-Mail an: STExemptionUnit@revenue.alabma.gov.

Klicken Sie hier, um eine .pdf-Version dieser Bekanntmachung herunterzuladen.