HINWEIS
An alle Personen, die im Bundesstaat Alabama Kohle abbauen
Das Gesetz Nr. 2021-120 wurde am 1. April 2021 von Gouverneur Kay Ivey unterzeichnet. Gemäß diesem Gesetz
wird die Steuer auf in Alabama geförderte Kohle in Höhe von 0,135 $ pro Tonne, die am 1. Oktober
2021 auslaufen sollte, bis zum 1. Oktober 2031 verlängert und endet an diesem Datum, sofern sie nicht durch ein Gesetz
der Legislative verlängert wird. Die Gesamtsteuer auf in Alabama abgebaute Kohle bleibt bei 0,335 Dollar pro Tonne.
Gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes wurde der Begriff "für die Verschiffung verladen" im Zusammenhang mit dem Kohleabbau
aufgenommen. "Verladen für die Verschiffung" bedeutet Kohle, die in einem Bergwerk in einem Bezirk
abgetrennt und dann für die Verschiffung in einem anderen Bezirk verladen wird. Ab der Steuererklärung für den Kohleabbau im September 2021
, die spätestens am 20. Oktober 2021 fällig ist, geben Sie bitte an, ob Sie Kohle in
einem Bezirk abbauen und die abgebaute Kohle für den Versand in einem anderen Bezirk verladen. Bitte loggen Sie sich in Ihr
MyAlabamaTaxes (MAT) Konto ein, um die Kohleabfindungssteuererklärung einzureichen und die entsprechende
Steuer bis zum Fälligkeitsdatum zu überweisen.
Wenn Sie Fragen zur Kohlesteuer haben, besuchen Sie bitte die Website des Ministeriums unter
https://revenue.alabama.gov/business-license/coal-severance-tax/ oder wenden Sie sich an unser Büro unter der unten angegebenen Postanschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
.
Business & License Tax Division
Severance & License Section
P. O. Box 327560
Montgomery, AL 36132-7560
334-353-7827, Option 5
License.Account@revenue.alabama.gov
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