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Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.

Der Standort ist sicher

Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.

HINWEIS Alle Verkäufer, die im Einzelhandel vorausbezahlte drahtlose Telekommunikationsdienste anbieten

Posted: Januar 18, 2019

HINWEIS

AN: Alle Verkäufer, die im Einzelhandel vorausbezahlte drahtlose Telekommunikationsdienste verkaufen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verkauf von vorausbezahlten drahtlosen Minuten per Telefon, Karte, Download, Code oder jede andere Art von Transaktion

Bitte beachten Sie, dass das Alabama Statewide 911 Board am 1. Oktober 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2019 den Pauschalbetrag von 1,86 $ als Gebühr für den 9-1-1-Dienst in Alabama festgelegt hat. Gemäß Abschnitt 11-98-5.3(b), Code of Alabama 1975, in der geänderten Fassung, steigt die 9-1-1 Servicegebühr für jede vorausbezahlte Transaktion mit Wirkung vom 1. Januar 2019 auf 1,86 $.

Bitte beachten Sie, dass sich diese Steuererhöhung in der Steuererklärung für Januar 2019 niederschlägt, die am 20. Februar 2019 fällig ist.

Wenn Sie Fragen zu dieser Mitteilung oder der Prepaid Wireless 9-1-1 Return haben, wenden Sie sich bitte an die Sales and Use Tax Division unter der unten angegebenen Adresse oder Telefonnummer:

Alabama Department of Revenue
Sales and Use Tax Division
P.O. Box 327710 Montgomery, AL 36132-7710
Phone: 334-242-1490
Fax: 334-353-7666

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