HINWEIS
JÄHRLICHE LIZENZGEBÜHR FÜR DEN ÖLGROSSHANDEL
Die jährliche Abgabe der Großhandelslizenzgebühr ist am 14. Oktober 2020 für den Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 fällig. Wenn Ihrem Unternehmen von der Behörde eine Lieferantenlizenz, eine Lizenz für erlaubte Lieferanten oder eine Importeurlizenz erteilt wurde, muss die Erklärung eingereicht werden. Die Lizenzgebührenerklärung für den Ölgroßhandel (B&L:MFT-WOLF) kann auf der Website des Ministeriums unter https://revenue.alabama.gov/forms/ eingesehen werden .
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der verpflichtenden elektronischen Einreichung alle Steuererklärungen über My Alabama Taxes (MAT) unter https://myalabamataxes.alabama.gov eingereicht werden müssen, und dass alle Lizenzgebühren für den Großhandel mit Öl, die $750 übersteigen, elektronisch bezahlt werden müssen. Bitte loggen Sie sich zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 14. Oktober 2020 in Ihr Konto ein, um die erforderliche Steuererklärung und Zahlung einzureichen.
Zur Erinnerung: Die folgenden Produkte unterliegen nicht der Großhandelslizenz-/Einfuhrgebühr für Öl:
- Dieselkraftstoff, der aus diesem Staat exportiert wird und für den ein vom Terminal ausgestelltes Versanddokument als Nachweis der Ausfuhr vorliegt
- Biodiesel, der an einen lizenzierten Lieferanten verkauft wird, wenn er an ein Terminal geliefert wird
- Transmix
Wenn Sie Fragen zu diesem Hinweis haben, wenden Sie sich bitte an unser Büro unter der unten angegebenen Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
GESCHÄFTS- UND LIZENZSTEUERABTEILUNG
ABTEILUNG FÜR KRAFTSTOFFE
P. O. BOX 327540
MONTGOMERY, AL 36132-7540
334-242-9608, Option 6, Option 2
334-242-1199 (Fax)
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