Die jährliche Lizenzgebühr für den Ölgroßhandel ist am 15. Oktober 2019 für den Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 fällig. Wenn Ihrem Unternehmen von der Behörde eine Lieferantenlizenz, eine Lizenz für erlaubte Lieferanten oder eine Importeurlizenz erteilt wurde, muss die Erklärung eingereicht werden. Die Lizenzgebührenerklärung für den Ölgroßhandel (B&L:MFT-WOLF) kann auf der Website des Ministeriums unter https://revenue.alabama.gov/forms/ eingesehen werden .
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der verpflichtenden elektronischen Einreichung alle Steuererklärungen über My Alabama Taxes (MAT) unter https://myalabamataxes.alabama.gov eingereicht werden müssen, und dass alle Gebühren für Großhandelslizenzen, die $750 übersteigen, elektronisch bezahlt werden müssen. Bitte loggen Sie sich zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 15. Oktober 2019 in Ihr Konto ein, um die erforderliche Steuererklärung und Zahlung einzureichen.
Zur Erinnerung: Produkte, die nicht der Großhandelslizenz-/Einfuhrgebühr für Öl unterliegen, sind:
- Aus diesem Staat ausgeführter Dieselkraftstoff, für den ein Ausfuhrnachweis in Form eines vom Terminal ausgestellten Versandpapiers vorliegt
- Biodiesel, der an einen lizenzierter Lieferant bei Lieferung an ein Terminal
- Transmix
Sollten Sie Fragen zu dieser Mitteilung haben, wenden Sie sich bitte an unser Büro unter der unten angegebenen Adresse, unter der unten angegebenen Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
Business and License Tax Division
Motor Fuels Section
P. O. BOX 327540
Montgomery, AL 36132-7540
334-242-9608, Option 6, Option 2
334-242-1199 (Fax)
mft@revenue.alabama.gov
Klicken Sie hier, um eine .pdf-Version dieser Bekanntmachung herunterzuladen.