An alle Nachlassrichter, Lizenzbeauftragten, Finanzbeamten, Lizenzinspektoren und andere Lizenzierungsbeamte
Erinnerung an das Fälligkeitsdatum der Geschäftslizenz
In diesem Jahr fällt der 31. Oktober 2020 auf ein Wochenende. Daher wird, wie in den vergangenen Jahren, die Frist für die Erneuerung der staatlichen/bezirklichen Geschäftslizenzen auf den 2. November 2020 verlängert. Folglich können Säumniszuschläge erst ab dem 3. November verhängt werden. Hinweis: Alle Verlängerungsanträge, die bis zum 2. November abgestempelt werden, gelten unabhängig vom Eingangsdatum als fristgerecht.
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