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NOTICE Compressed Natural Gas (CNG) Personal Producer

Posted: December 13, 2018

Gemäß Abschnitt 40-17-168.2, Code of Alabama 1975, muss jede Person, die komprimiertes Erdgas (CNG) herstellt und als Kraftstoff in einem für nicht gewerbliche Zwecke genutzten Privatfahrzeug verwendet, eine jährliche Antragsgebühr von 100 Dollar pro CNG-Fahrzeug entrichten. Gemäß Abschnitt 40-17-168.1, Code of Alabama 1975, ist ein privater Hersteller von CNG definiert als "jede Person, die CNG als Kraftstoff in einem privaten Fahrzeug für nicht gewerbliche Zwecke herstellt und verwendet". Der Antrag und die Gebühr sind spätestens am 20. Januar eines jeden Jahres für das kommende Kalenderjahr fällig. Der erste Jahresantrag und die erste Jahresgebühr sind am 20. Januar 2019 fällig. Wird ein persönliches CNG-Fahrzeug erworben oder ein persönliches Fahrzeug auf ein CNG-System umgerüstet, muss die Privatperson oder der private Hersteller innerhalb von 20 Tagen nach dem Erwerb oder der Umrüstung einen Antrag stellen und die entsprechende Gebühr entrichten. Für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni erworben oder umgerüstet werden, beträgt die Gebühr 50 US-Dollar und nach dem 30. September 25 US-Dollar.

Dieser Antrag muss elektronisch über MyAlabamaTaxes.alabama.gov(MAT) eingereicht werden. Klicken Sie auf der Website unter den Quick Links für Unternehmen auf "Obtain a New Tax Account Number". Folgen Sie dann den Anweisungen und wählen Sie CNG Personal Producer, wenn Sie nach der Steuerart gefragt werden. Sobald Sie die Genehmigung erhalten haben, schickt Ihnen das Ministerium ein Schreiben mit Anweisungen zur Online-Einreichung, damit Sie Ihr Konto einrichten und mit der Einreichung beginnen können.

Wenn Sie Fragen zu dieser Mitteilung haben, wenden Sie sich bitte an die unten angegebene Adresse oder Telefonnummer oder per E-Mail an mft@revenue.alabama.gov.

BUSINESS & LICENSE TAX DIVISION
MOTOR FUELS SECTION
P. O. BOX 327540
MONTGOMERY, ALABAMA 36132-7540

334-242-9608
334-242-1199 (Fax)

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