HINWEIS
AN: Alle Tabakgroß- und -einzelhändler
VORLAGE: Coosa County-Tabaksteuer
Durch einen Beschluss in Übereinstimmung mit Abschnitt 11-3-11.2, Code of Alabama 1975, in seiner geänderten Fassung, hat die Coosa County Commission beschlossen, mit der Selbsteinziehung ihrer County-Tabaksteuer zu beginnen. Daher wird die monatliche Tabaksteuererklärung des Bezirks für April 2022, die spätestens am 20. Mai 2022 fällig ist, die letzte Erklärung sein, mit der die Aktivitäten gemeldet und die Tabaksteuern des Bezirks Coosa an das Finanzministerium von Alabama überwiesen werden.
Bitte beachten Sie, dass unter der Verwaltung des Ministeriums Steuermarken verwendet wurden, um die Zigarettensteuer von Coosa County zu erheben. Alle Steuerzahler, die über einen Bestand an Coosa County-Marken verfügen, müssen die nicht frankierten Marken an das Ministerium zurückgeben; die Erstattung muss jedoch möglicherweise von Coosa County bearbeitet werden.
Alle Fragen bezüglich der Erhebung und Verwaltung der Tabaksteuer des Bezirks Coosa nach dem 30. April 2022 sind an die Bezirkskommission Coosa zu richten.
Bitte stellen Sie sicher, dass die für die Abgabe der Tabaksteuererklärung zuständige Person diese Mitteilung erhält.
Fragen zu dieser Mitteilung sind an die Abteilung Tabaksteuer unter der unten angegebenen Adresse oder Telefonnummer zu richten:
Business and License Tax Division
Tobacco Tax Section
P. O. Box 327555
Montgomery, AL 36132-7555
Telefon: 334-242-9627
Fax: 334-353-1011
Tobacco.Account@revenue.alabama.gov