HINWEIS
AN: Alle Hersteller von elektronischen Nikotinabgabesystemen (ENDS), Großhändler, Einzelhändler,
Jobber, Semijobber, Einzelhändler und Importeure
GEGENSTAND: Elektronische Nikotinabgabesysteme (ENDS) Zertifizierungen und Verzeichnis
Gesetz 2021-453
Am 17. Mai 2021 unterzeichnete Gouverneur Kay Ivey das Gesetz 2021-453, das am 1. August 2021 in Kraft trat. Dieses Gesetz schreibt vor, dass jeder Hersteller von E-Liquids und alternativen Nikotinprodukten eine Bescheinigung vorlegen muss, aus der hervorgeht, dass der Hersteller am oder vor dem 9. September 2020 bei der FDA einen Antrag für ein Tabakprodukt vor der Markteinführung gestellt hat und die Produkte weiterhin von der FDA geprüft werden, eine Aussetzungsverfügung oder eine einstweilige Verfügung bis zum Einspruch des Herstellers gegen die Vermarktungsanordnung erlassen wurde oder der Hersteller eine Vermarktungsanordnung erhalten hat. Das Gesetz sieht auch Beschränkungen für die Vermarktung bestimmter Nikotinprodukte vor.
Genehmigung des ENDS-Verzeichnisses für den Verkauf von Produkten in Alabama erforderlich
Darüber hinaus ist das Finanzministerium verpflichtet, ein Verzeichnis der zum Verkauf zugelassenen ENDS zu erstellen und zu pflegen. Das Verzeichnis kann ab dem 1. Mai 2022 unter https://myalabamataxes.alabama.gov//#1 eingesehen werden . Um das Verzeichnis einzusehen, klicken Sie auf "View or upload a report" im Abschnitt "Businesses". Klicken Sie unter "Tobacco Reports" auf den Hyperlink "Approved ENDS Products Directory". Wenn die Produkte nicht in dem Verzeichnis aufgeführt sind, dürfen sie in diesem Bundesstaat nicht zum Verkauf angeboten werden. Hersteller und Einzelhändler müssen für den Verkauf von Produkten, die nicht im Verzeichnis aufgeführt sind, eine tägliche Strafe zahlen.
Zertifizierungsprozess
Ab dem 1. März 2022 können Unternehmen, die möchten, dass ihre genehmigten Produkte im Verzeichnis erscheinen, die ersten Zertifizierungen und unterstützenden Unterlagen über My Alabama Taxes (MAT), https://myalabamataxes.alabama.gov//, beim Ministerium einreichen . Alle Bescheinigungen müssen über MAT eingereicht werden. Um die Zertifizierungen einzureichen, klicken Sie auf den Hyperlink "Register a business/Obtain a new tax account number" im Abschnitt "Businesses". Die Zertifizierungen müssen zusammen mit einer Gebühr von 2.000 $ für den Erstantrag bis zum 30. April 2022 eingereicht werden, damit die zugelassenen Produkte in das erste Verzeichnis aufgenommen werden können. Streichungen und Ergänzungen von Produkten können im Laufe des Jahres über MAT kostenlos vorgenommen werden.
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, hat das Ministerium eine Excel-Vorlage erstellt, mit der Sie die Daten für die Übermittlung in MAT importieren können. Andernfalls können die Daten direkt in den MAT-Bildschirm eingegeben werden. Wenn Sie die Vorlage verwenden, können Sie die entsprechenden Informationen aus Ihrem Datensystem kopieren und in die Vorlage zum Importieren in MAT einfügen. Die in die Vorlage eingefügten Informationen müssen das genaue Format der Vorlage haben. Die Vorlage und Anweisungen zum Ausfüllen der Bescheinigung über MAT finden Sie unter: https://revenue.alabama.gov/business-license/tobacco-tax/tobacco-wholesaler-schedule-d-sales-for-resale-and-manufacturer-reports/.
Jährliche Erneuerung der Zertifizierung
Zertifizierungen müssen jährlich bis zum 30. April erneuert werden, damit die zugelassenen Produkte für das folgende Jahr im Verzeichnis bleiben. Erneuerungszertifikate können ab dem 1. Februar eines jeden Folgejahres zusammen mit der Erneuerungsgebühr von 500 US-Dollar über MAT eingereicht werden. Wird die erforderliche Verlängerungsgebühr nicht bis zum 30. April überwiesen, werden die Produkte aus dem Verzeichnis gestrichen und das Konto geschlossen. In diesem Fall ist eine Neuzertifizierung zusammen mit der Erstantragsgebühr von $2.000 erforderlich.
Fragen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Tabaksteuer:
Business and License Tax Division
Tobacco Tax Section
P.O. Box 327555
Montgomery, AL 36132-7555
334-242-9627
Fax: 334-353-1011
endsaccount@revenue.alabama.gov