ATTN: Alle Verkäufer, die Einzelhandelsverkäufe von Flugzeugteilen tätigen
Das Gesetz 2012-185 sah eine Steuerbefreiung für die Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf von Teilen, Komponenten und Systemen zur Überholung bestimmter Flugzeuge vor. Mit dem Gesetz 2013-196 wurde die Steuerbefreiung dahingehend präzisiert, dass sie auch eine konforme Nutzungssteuerbefreiung umfasst. Die Befreiung sollte am 30. Mai 2022 auslaufen, sofern sie nicht von der Legislative von Alabama verlängert wird.
Das Gesetz 2021-28 trat am 10. Februar 2021 in Kraft und hob die Auslaufregelung für die Befreiung von der Verkaufs- und Nutzungssteuer auf diese Flugzeugteile, -komponenten und -systeme auf. Daher wurde die Befreiung von der Verkaufs- und Nutzungssteuer gemäß § 40-23-4(a)(48), Code of Ala. 1975, verlängert, sofern sie nicht durch einen Rechtsakt der Legislative geändert oder aufgehoben wird.
Das Gesetz 2022-293 trat am 11. April 2022 in Kraft und setzte die Auslaufregelung für die Befreiung von der Verkaufs- und Nutzungssteuer auf diese Flugzeugteile, Komponenten und Systeme wieder in Kraft. Die Befreiung gilt für Verkäufe, die bis zum 30. Mai 2030 im Rahmen von Verträgen oder Projekten getätigt werden, die am oder vor dem 30. Mai 2027 abgeschlossen wurden.
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