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HINWEIS: Verlängerung der Steuerbefreiungen für den Verkauf von Teilen zur Überholung bestimmter Flugzeuge

Kategorie
Verwandte Abteilung
Posted: Juni 23, 2021

HINWEIS

AN: ALLE VERKÄUFER, DIE EINZELHANDELSVERKÄUFE VON LUFTFAHRZEUGTEILEN TÄTIGEN
SUBJECT: Verlängerung der Steuerbefreiungen für den Verkauf von Teilen zur Überholung bestimmter Flugzeuge

Das Gesetz 2012-185 der regulären Sitzungsperiode 2012 der Legislative von Alabama sah eine Steuerbefreiung
für die Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf von Teilen, Komponenten und Systemen für die Überholung bestimmter
Flugzeuge vor. Die Steuerbefreiung wurde durch das Gesetz 2013-196 der regulären Sitzungsperiode 2013 präzisiert, um eine
konforme Steuerbefreiung für die Verwendung aufzunehmen. Die Steuerbefreiung sollte am 30. Mai 2022 auslaufen, es sei denn,
sie wird von der Legislative verlängert.

Bitte beachten Sie, dass das Gesetz 2021-28, das am 10. Februar 2021 in Kraft getreten ist, die
Verfallsklausel für die Verkaufs- und Nutzungssteuerbefreiung für diese Flugzeugteile, Komponenten und
Systeme aufgehoben hat. Daher wird die Befreiung von der Verkaufs- und Nutzungssteuer gemäß § 40-23-4(a)(48), Code of Ala.
1975, verlängert, sofern sie nicht durch ein Gesetz der Legislative geändert oder aufgehoben wird.

Wenn Sie Fragen zu dieser Mitteilung oder zum Verkauf von Flugzeugteilen haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Verkaufs- und Nutzungssteuer
unter der unten angegebenen Adresse oder Telefonnummer:

Alabama Department of Revenue
Sales and Use Tax Division
P.O. Box 327710
Montgomery, AL 36132-7710
Phone: 334-242-1490

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