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NOTICE Fayette County Tabaksteuer

Posted: Februar 7, 2020

HINWEIS

AN: Alle Tabakgroßhändler, die Tabaksteuern für den Bundesstaat County einreichen
VORLAGE: Fayette County-Tabaksteuer

Gemäß dem Gesetz Nr. 89-229 und einem von der Fayette County Commission verabschiedeten Beschluss wurde das Alabama Department of Revenue als zuständige Stelle für die Erhebung der Tabaksteuer in Fayette County benannt. Das Alabama Department of Revenue ist befugt, Regeln und Vorschriften für die Verwaltung der durch das Fayette County Act und Chapter 25 of Title 40, Code of Alabama 1975 erhobenen Steuern zu erlassen und durchzusetzen. Die erhobenen Steuern sind wie folgt:

Zigaretten $0,05 pro Packung
Zigarren $0,05 pro Zigarre
Kleine Zigarren $0,05 pro Packung
Rauchtabak $0,05 pro Packung
Kautabak $0,05 pro Packung
Schnupftabak $0,05 pro Behälter
Rolling Papers $0,15 pro Packung

Der Stichtag für die Erhebung dieser Steuer, die an das Finanzministerium von Alabama zu übermitteln ist, ist der 1. April 2020. Die Zigarettensteuer wird durch Anbringen einer Steuermarke von Fayette County erhoben. Diese Marken sind derzeit nicht erhältlich. Die Steuerzahler werden benachrichtigt, sobald die Zigarettensteuer-Marken beim Finanzministerium von Alabama erhältlich sind. Bis die Steuermarken von Fayette County erhältlich sind, muss die Zigarettensteuer daher mit der Tabaksteuererklärung des Bezirks über die Website My Alabama Taxes (https://myalabamataxes.alabama.gov/_/) eingereicht werden. Die entsprechende Steuer ist ab der Steuererklärung für April 2020, die spätestens am 20. Mai 2020 fällig ist, zu erheben und an das Finanzministerium von Alabama abzuführen.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Person, die für die Erstellung der monatlichen Tabaksteuererklärungen des Bezirks zuständig ist, diese Mitteilung erhält. Bei Fragen können Sie sich an die Business & License Tax Division, Tobacco Tax Section, wenden: 334-242-9627 oder P.O. Box 327555, Montgomery, AL 36132-7555 oder Tobacco.Account@revenue.alabama.gov.

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