Flagge_von_Alabama.svg
Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.

Der Standort ist sicher

Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.

HINWEIS Änderungen im Verbrauchssteuergesetz für Benzin und ungefärbten Dieselkraftstoff

Posted: August 3, 2020

Änderungen des Gesetzes über die Verbrauchssteuer auf Benzin und ungefärbten Dieselkraftstoff

Am 12. März 2019 unterzeichnete Gouverneur Kay Ivey das Gesetz 2019-2, auch bekannt als "Rebuild Alabama Act" (das "Gesetz"). Das Gesetz wurde in Titel 40, Kapitel 17, Artikel 12 und 12A kodifiziert. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes treten die folgenden Änderungen der Kraftstoffsteuersätze und Anmeldeanforderungen am 1. Oktober 2020 in Kraft.

Steuererhöhung
Gemäß Abschnitt 40-17-370, Code of Alabama 1975, in der geänderten Fassung, werden die Verbrauchssteuern auf Benzin und ungefärbten Diesel mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 um $,02 pro Gallone auf $,26 pro Gallone für Benzin und auf $,27 pro Gallone für ungefärbten Diesel erhöht.

Floor-Stocks Tax Return
Gemäß Abschnitt 40-17-331 ist jeder Großhändler, der am Tag des Inkrafttretens der Steuererhöhung durch das Rebuild Alabama Act Kraftstoff außerhalb des Bulk-Transfer-Terminal-Systems lagert, zur Zahlung der zusätzlichen Verbrauchssteuer verpflichtet. Dies gilt nicht für Produkte, die sich in einer Tankstelle befinden. Bis zum letzten Tag des dritten Monats, der auf die Steuererhöhung folgt, muss eine Steuererklärung für Lagerbestände eingereicht und die Steuer entrichtet werden. Die neue Steuererklärung für Bodenvorräte kann durch Eingabe von "Bodenvorräte" in das Suchfeld auf der Formular-Webseite des Ministeriums unter https://revenue.alabama.gov/forms/ aufgerufen werden . Dieses Formular muss manuell bei der Behörde unter der unten angegebenen Adresse eingereicht werden. Eine Steuererklärung für Bodenvorräte ist nur dann fällig, wenn eine Aktivität zu melden ist. Die Steuererklärung und die Zahlung für die am 1. Oktober 2020 in Kraft tretende Steuererhöhung sind bis zum 1. Februar 2021 fällig.

Fragen
Wenn Sie Fragen zu dieser Mitteilung haben, wenden Sie sich bitte an diese Stelle unter der unten angegebenen Adresse oder Telefonnummer oder per E-Mail an mft@revenue.alabama.gov.

Business and License Tax Division
Motor Fuels Section
P. O. Box 327540
Montgomery, AL 36132-7540
334-242-9608
334-242-1199 (Fax)

Klicken Sie hier, um eine PDF-Version dieser Mitteilung herunterzuladen.