Änderungen des Gesetzes über die Verbrauchssteuer auf Benzin und ungefärbten Dieselkraftstoff
Am 12. März 2019 unterzeichnete Gouverneur Kay Ivey das Gesetz 2019-2, auch bekannt als "Rebuild Alabama Act" (das "Gesetz"). Das Gesetz wurde in Titel 40, Kapitel 17, Artikel 12 und 12A kodifiziert. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes treten die folgenden Änderungen der Kraftstoffsteuersätze und Anmeldeanforderungen am 1. Oktober 2021 in Kraft.
Steuererhöhung
Gemäß Abschnitt 40-17-370, Code of Alabama 1975, in der geänderten Fassung, werden mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 die Verbrauchssteuern auf Benzin und ungefärbten Diesel um $,02 pro Gallone auf $,28 pro Gallone für Benzin und auf $,29 pro Gallone für ungefärbten Diesel erhöht.
Vorratssteuererklärung
Gemäß Abschnitt 40-17-331 muss jeder Großhändler, der am Tag des Inkrafttretens der Steuererhöhung durch das Gesetz zum Wiederaufbau von Alabama Kraftstoff außerhalb des Massengutumschlags-/Terminalsystems lagert, die zusätzliche Verbrauchssteuer zahlen. Dies gilt nicht für Produkte, die sich in einer Tankstelle befinden. Bis zum letzten Tag des dritten Monats, der auf die Steuererhöhung folgt, muss eine Steuererklärung für Lagerbestände eingereicht und die Steuer entrichtet werden. Die neue Steuererklärung für Bodenvorräte kann durch Eingabe von "Bodenvorräte" in das Suchfeld auf der Formular-Webseite des Ministeriums unter https://revenue.alabama.gov/forms/ aufgerufen werden . Dieses Formular muss manuell bei der Behörde unter der unten angegebenen Adresse eingereicht werden. Eine Steuererklärung für Bodenvorräte ist nur dann fällig, wenn eine Aktivität zu melden ist. Die Steuererklärung für Lagerbestände und die Zahlung für die am 1. Oktober 2021 in Kraft tretende Steuererhöhung sind bis zum 31. Januar 2022 fällig.
Fragen
Wenn Sie Fragen zu dieser Mitteilung haben, wenden Sie sich bitte an die unten angegebene Adresse oder Telefonnummer oder per E-Mail an mft@revenue.alabama.gov.
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MONTGOMERY, ALABAMA 36132-7540
334-242-9608
334-242-1199 (Fax)
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