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HINWEIS Änderungen im Verbrauchssteuergesetz für Benzin und ungefärbten Dieselkraftstoff

Posted: Juli 24, 2019

HINWEIS

Änderungen des Gesetzes über die Verbrauchssteuer auf Benzin und ungefärbten Dieselkraftstoff

Am 12. März 2019 unterzeichnete Gouverneur Kay Ivey das Gesetz 2019-2, auch bekannt als "Rebuild Alabama Act". Die Änderungen, die am 1. September 2019 in Kraft treten, sind im Folgenden zusammengefasst: 

Steuererhöhung

Gültig ab 1. September 2019 werden die Verbrauchssteuern auf Benzin und ungefärbten Diesel um $.06 pro Gallone auf $.24 pro Gallone für Benzin und auf $.25 pro Gallone für ungefärbten Diesel.

Fälligkeitsdatum der Steuererklärung

Das Fälligkeitsdatum für die Erklärung und Zahlung aller Kraftstoffsteuern, mit Ausnahme des 3-Tage-Beleges und der Zahlung gemäß Abschnitt 40-17-340(d), Code of Alabama, wurde vom22. auf den20. des Monats geändert, der auf den Monat folgt, in dem die Steuer angefallen ist. Diese Änderung gilt für die Steuererklärungen und Zahlungen für Blender, Exporteure, Importeure und Lieferanten (Alabama Terminal Excise Tax Act 2011-565 und Änderungen). Das Fälligkeitsdatum für die Steuererklärungen und Zahlungen für den Zeitraum September 2019 ist der 21. Oktober 2019 (der 20. Oktober ist ein Sonntag).

Vorratssteuer

Jeder Großhändler, der am Tag des Inkrafttretens einer durch dieses Gesetz bewirkten Steuererhöhung Kraftstoff außerhalb des Systems der Massengutbeförderung und -abfertigung vorrätig hält, schuldet die zusätzliche Verbrauchssteuer. Dies gilt nicht für Produkte, die sich an einer Einzelhandels-Tankstelle befinden. Bis zum letzten Tag des dritten Monats, der auf die Steuererhöhung folgt, ist eine Steuererklärung für die Lagerbestände einzureichen und die Steuer zu entrichten. Ab dem 1. Oktober 2019 finden Sie die Steuererklärung für Lagerbestände auf unserer Website https://revenue.alabama.gov/forms/, indem Sie in das Suchfeld "Lagerbestände" eingeben. Dieses Formular muss manuell bei der Behörde eingereicht werden. Die Steuererklärung und die Zahlung für die am 1. September 2019 in Kraft tretende Steuererhöhung sind bis zum 31. Dezember 2019 fällig.

Fragen

Falls Wenn Sie Fragen zu dieser Mitteilung haben, wenden Sie sich bitte an diese Stelle unter die unten angegebene Adresse oder Telefonnummer oder per E-Mail an mft@revenue.alabama.gov.

BUSINESS AND LICENSE TAX DIVISION
MOTOR FUELS SECTION
P. O. BOX 327540
MONTGOMERY, ALABAMA 36132-7540
334-242-9608
334-0242-1199 (Fax)

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