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NACHRICHT Bericht über Einnahmen und Ausgaben der lokalen Kraftstoffverbrauchssteuer

Kategorie
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Posted: Januar 26, 2022

Gemäß Abschnitt 29-2-4, Code of Alabama 1975, muss ab dem 12. März 2019 jeder Landkreis oder jede Stadt, die gemäß Gesetz 1998-192 verpflichtet sind, dem Finanzministerium (ALDOR) Informationen über die lokalen Kraftstoffverbrauchssteuersätze zu melden, dem Verkehrsministerium (ALDOT) einen ähnlichen Bericht über den Gesamtbetrag der lokalen Kraftstoffverbrauchssteuereinnahmen, die im unmittelbar vorangegangenen Steuerjahr erhoben wurden, und den Gesamtbetrag der Einnahmen, der im selben Steuerjahr für die Instandhaltung und Verbesserung von Straßen und Brücken ausgegeben wurde, vorlegen.

Um die Meldung dieser Informationen zu erleichtern, stellt ALDOR die beigefügte Vorlage zur Verfügung. Die Informationen sollten unter Verwendung der Vorlage wie folgt gemeldet werden:

Ortsname - Verwenden Sie das Dropdown-Feld, um den Namen Ihres Ortes einzugeben.

Geschäftsjahr - Geben Sie das zu meldende Geschäftsjahr an. Zum Beispiel: 1. Oktober 2020 - 30. September 2021, 1. Juli 2020 - 30. Juni 2021, usw.

Steuereinnahmen - Geben Sie den Gesamtbetrag der von der Stadt oder dem Landkreis für das gemeldete Steuerjahr eingenommenen Verbrauchssteuer auf Kraftstoffe (Benzin, Dieselkraftstoff, CNG usw.) an.

Straßen- und Brückeninstandhaltung und -verbesserung - Geben Sie den Gesamtbetrag der Einnahmen an, die für die Straßen- und Brückeninstandhaltung und -verbesserung für das angegebene Steuerjahr ausgegeben wurden.

Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, bittet ALDOR darum, diese Berichte per E-Mail an die folgende Adresse zu senden: mft@revenue.alabama.gov. Die Berichte können bei Bedarf auch per Post oder Fax an die nachstehende Adresse oder Faxnummer geschickt werden.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Sektion Kraftstoffe unter der unten angegebenen Postanschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.

Vorlage: https://revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2021/12/211220_2022JointTransportationCommitteeTemplate.xlsx

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Mitarbeit bei der Zusammenstellung und Bereitstellung dieser Informationen.

BUSINESS AND LICENSE TAX DIVISION
MOTOR FUELS SECTION
P. O. BOX 327540
MONTGOMERY, ALABAMA 36132-7540
334-242-9608, Option 6, Option 1
334-242-1199 (Fax)
mft@revenue.alabama.gov

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