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NACHRICHTEN Bericht über Einnahmen und Ausgaben der lokalen Kraftstoffverbrauchsteuer 2020

Posted: Januar 12, 2021

FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2020

Gemäß dem Gesetz 2019-001 der ersten Sondersitzung 2019, das am 12. März 2019 in Kraft tritt, muss jeder Landkreis oder jede Stadt, die gemäß dem Gesetz 1998-192 verpflichtet sind, dem Finanzministerium Informationen über lokale Kraftstoffverbrauchssteuersätze zu melden, auch einen ähnlichen Bericht über den Gesamtbetrag der lokalen Kraftstoffverbrauchssteuereinnahmen, die für das unmittelbar vorangegangene Steuerjahr eingenommen wurden, und den Gesamtbetrag der Einnahmen, die für die Instandhaltung und Verbesserung von Straßen und Brücken während desselben Steuerjahres ausgegeben wurden, vorlegen.

Um die Meldung dieser Informationen zu erleichtern, stellt die Abteilung die beigefügte Vorlage zur Verfügung. Die Informationen sollten unter Verwendung der Vorlage wie folgt gemeldet werden:

Name des Ortes - Verwenden Sie die Dropdown-Box, um den Namen Ihres Ortes einzugeben.

Steuerjahr - Geben Sie das zu meldende Geschäftsjahr ein. Zum Beispiel: 1. Oktober 2018 - 30. September 2019, 1. Juli 2018 - 30. Juni 2019, usw.

Steuereinnahmen - Geben Sie den Gesamtbetrag der von der Stadt oder dem Landkreis für das gemeldete Steuerjahr eingenommenen Verbrauchssteuer auf Kraftstoffe (Benzin, Dieselkraftstoff, CNG usw.) an.

Straßen- und Brückeninstandhaltung und -verbesserung - Geben Sie den Gesamtbetrag der Einnahmen an, die für die Straßen- und Brückeninstandhaltung und -verbesserung für das angegebene Steuerjahr ausgegeben wurden.

Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, bittet die Behörde darum, diese Berichte per E-Mail an die folgende Adresse zu senden: mft@revenue.alabama.gov. Die Berichte können bei Bedarf auch per Post oder Fax an die nachstehende Adresse oder Faxnummer geschickt werden.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Sektion Kraftstoffe unter der unten angegebenen Postanschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.

Vorlage: https://www.revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2021/01/FY2020JointTransportationCommitteeTemplate.xlsx

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Mitarbeit bei der Zusammenstellung und Bereitstellung dieser Informationen.

BUSINESS AND LICENSE TAX DIVISION
MOTOR FUELS SECTION
P. O. BOX 327540
MONTGOMERY, ALABAMA 36132-7540
334-242-9608, Option 6, Option 1
334-242-1199 (Fax)
mft@revenue.alabama.gov.

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