Flagge_von_Alabama.svg
Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.

Der Standort ist sicher

Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.

NOTICE Marshall County Tabaksteuer

Kategorie
Verwandte Abteilung
Posted: August 27, 2018

Aug. 21, 2018

HINWEIS

AN: Alle Tabakgroßhändler, die staatlich verwaltete Tabaksteuern auf Bezirksebene einreichen
BETREFF: Marshall County-Tabaksteuer
Gemäß dem Gesetz Nr. 87-522 und einer von der Marshall County Commission verabschiedeten Resolution wurde das
Alabama Department of Revenue als zuständige Stelle für die Erhebung der Marshall County
Tabaksteuern. Das Finanzministerium von Alabama ist befugt, Regeln und Vorschriften für die Verwaltung der Steuern zu erlassen und durchzusetzen.
und Vorschriften für die Verwaltung der Steuern zu erlassen und durchzusetzen, die durch das Marshall County-Gesetz und Kapitel
25 von Titel 40, Gesetzbuch von Alabama 1975. Die erhobenen Steuern sind wie folgt:

Zigaretten 0,02 $ pro Packung
Zigarren 0,02 $ pro Zigarre
Kleine Zigarren 0,02 $ pro Packung
Rauchen Tabak 0,02 $ pro Packung
Kautabak 0,02 $ pro Packung
Schnupftabak 0,02 $ pro Behälter

 
Der Stichtag für die Erhebung dieser Steuer, die an das Finanzministerium von Alabama zu übermitteln ist, ist
1. November 2018. Die Zigarettensteuer wird durch Anbringen einer Steuermarke des Marshall County erhoben.
Diese Marken sind derzeit nicht erhältlich. Die Steuerzahler werden benachrichtigt, wenn die Zigarettensteuermarken
beim Finanzministerium von Alabama erhältlich sind. Bis also Marshall
bis Marshall County Steuermarken erhältlich sind, muss die Zigarettensteuer über die Tabaksteuererklärung des County
Steuererklärung über die Website My Alabama Taxes(https://myalabamataxes.alabama.gov/_/) eingereicht werden. Die
Die entsprechende Steuer ist ab der November-Steuererklärung, die im November 2018 fällig ist, zu erheben und an das Alabama Department of Revenue zu überweisen.
mit der Steuererklärung für November 2018, die spätestens am 20. Dezember 2018 fällig ist.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Person, die für die Erstellung der monatlichen Tabaksteuererklärungen der Bezirke
diese Mitteilung erhält. Bei Fragen können Sie sich an die Tabaksteuerabteilung wenden unter 334-242-9627 oder
P. O. Box 327555, Montgomery, AL 36132-7555 oder Tobacco.Account@Revenue.Alabama.Gov.
Klicken Sie hier, um eine .pdf-Version dieser Bekanntmachung herunterzuladen.

Nachrichten ansehen