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HINWEIS: Neuer Bericht über kommunale Lizenzen und Berichtspflichten

Kategorie
Verwandte Abteilung
Posted: November 26, 2018

HINWEIS
An: Alle Gemeinden in Alabama
Betreff: Neuer kommunaler Lizenzbericht und neue Berichtsanforderungen
Als der Gesetzgeber das Gesetz 2017-294 verabschiedete, das als Wholesale to Retail Accountability Program (WRAP) bekannt ist,
enthielt es den Abschnitt 40-23-262, Code of Alabama 1975. Dieser Abschnitt verlangt Informationen über alle kommunalen
Lizenzanträge für neue Lizenzen und Verlängerungen, die am oder nach dem 1. Oktober 2019 ausgestellt werden, elektronisch
der Behörde elektronisch zu übermitteln, und zwar auf dieselbe Weise wie bei der Erteilung von Lizenzen
gemäß Abschnitt 40-12-30, Code of Alabama 1975. Die Berichte sind monatlich fällig.
Der erste Monatsbericht umfasst Lizenzen, die am oder nach dem 1. Oktober 2019 bis zum 31. Oktober 2019 ausgestellt wurden. Bitte
Bitte beachten Sie, dass der erste Bericht spätestens am 20. November 2019 für den Zeitraum Oktober 2019 fällig ist. Für jeden
Monat ist der elektronische Bericht am oder vor dem 20. Tag des nächsten Monats fällig, in dem die Lizenz
ausgestellt wird.
Jede Gemeinde wählt eines der beiden erforderlichen Dateilayouts für ihren Bericht (zu finden unter
https://revenue.alabama.gov/sales-use/local-government-forms), um die erforderlichen Informationen jeden Monat zu übermitteln.
Der kommunale Lizenzbericht ist elektronisch einzureichen, indem die Datei beim Alabama Department of Revenue über das Local Governments' Revenue Portal hochgeladen wird.
Revenue durch Hochladen der Datei an das Alabama Department of Revenue über die Local Governments' Online Reports Web page, die unter https://revenue.alabama.gov/sales-use/ zu finden ist.
Dieser Zugang ermöglicht es Ihnen, Ihren Webbrowser zu benutzen, um schnell, einfach und sicher Dateien hochzuladen.
Die meisten Gemeinden haben bereits Zugang zu der oben erwähnten Online Reports Website für ihre monatlichen Berichte
oder ONE SPOT-Daten. Dieses Büro wird der Gemeinde bei Bedarf einen zusätzlichen Zugang für eine weitere Kontaktperson (Benutzer) für Ihre Gemeinde gewähren.
Kontaktperson (Benutzer) für Ihre Kommune zum Hochladen des kommunalen Lizenzberichts. Bitte scannen Sie dieses Schreiben ein und senden Sie es an uns zurück.
Namen der Kontaktperson(en) für kommunale Lizenzen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an wrap@revenue.alabama.gov oder rufen Sie
Owen Carothers unter 334-353-8855 mit den Informationen an.
NAME DER GEMEINDE: _____________________________________________
NAME: _____________________________________________________
TELEFONNUMMER: ________________________________________
EMAIL: _____________________________________________________
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern und eine korrekte Berichterstattung zu gewährleisten, steht Ihnen dieses Büro zur Verfügung, um Fragen zu beantworten
Meldepflicht für kommunale Lizenzen zu beantworten. Bitte wenden Sie sich an die Sales and Use Tax Division, Electronic Filing Unit:
E-Mail: wrap@revenue.alabama.gov oder rufen Sie an: 334-242-1297 oder 334-353-8044.
Um eine Kopie des Gesetzes 2017-294 oder des Gesetzes 2014-430 einzusehen oder auszudrucken, verwenden Sie bitte diesen Link:
http://arc-sos.state.al.us/CGI/actnumber.mbr/input.
Klicken Sie hier, um eine pdf-Version dieser Bekanntmachung herunterzuladen.

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