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HINWEIS: Einmalige Gnadenfrist für Einrichtungen des United Appeal Fund und unterstützte Wohltätigkeitsorganisationen

Kategorie
Verwandte Abteilung
Posted: April 17, 2018

HINWEIS
An alle gesetzlich befreiten Organisationen, die als Einrichtungen des United Appeal Fund kategorisiert sind
oder vom United Appeal Fund unterstützte Wohltätigkeitsorganisationen:
Der Gesetzgeber hat das Gesetz 2018-198 verabschiedet und der Gouverneur hat es unterzeichnet, um eine einmalige Gnadenfrist
bis zum 30. September 2018 für Einrichtungen des United Appeal Fund und von ihm unterstützte Wohltätigkeitsorganisationen
die zum 1. Juli 2017 die in Abschnitt 40-9-12 (c) festgelegten Definitionen erfüllten, aber
die es versäumt haben, ihr Alabama Sales and Use Tax Certificate of Exemption zum 1. Juli 2017 zu erwerben, zu erhalten oder zu erneuern
1. Juli 2017 zu erwerben, aufrechtzuerhalten oder zu erneuern, oder die Verwendung ihres Alabama Sales and Use Tax Certificate of Exemption zu verlieren, weil sie
nicht rechtzeitig einen Informationsbericht gemäß Abschnitt 40-9-60 und den dazu erlassenen Vorschriften
vorgeschrieben ist.
Um ein Alabama Sales and Use Tax Certificate of Exemption zu erneuern oder zu erhalten, besuchen Sie bitte die Website
unter https://www.revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2017/05/stexa1se.pdf und füllen Sie den erforderlichen
Antrag, Formular ST:EX-A1-SE. Der ausgefüllte Antrag kann zusammen mit den erforderlichen Unterlagen
kann per E-Mail an STExemptionUnit@revenue.alabama.gov gesendet werden.
Um die erforderliche Informationsmeldung einzureichen, besuchen Sie bitte unsere Website "My Alabama Taxes" (MAT) unter
https://myalabamataxes.alabama.gov und erstellen Sie ein MAT-Webprofil (Benutzername und Passwort). Wenn Sie
bereits ein MAT-Webprofil haben, können Sie Ihr Befreiungskonto zu Ihrem aktuellen Profil hinzufügen.
Profil hinzufügen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung eines Webprofils und zum Hinzufügen des Zugangs zu einem bestehenden Konto finden Sie
zu einem bestehenden Konto hinzufügen können, finden Sie unter: https://www.revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2017/05/st-mat_info.pdf.
Sie sollten zuvor ein Schreiben des Ministeriums erhalten haben, das die Informationen zur Online-Anmeldung
Informationen enthalten, die Sie benötigen, um auf Ihr Befreiungskonto zuzugreifen und den Bericht über MAT einzureichen. Falls Sie noch kein
Brief mit den Informationen für die Online-Einreichung nicht erhalten oder verlegt haben, dann wenden Sie sich bitte
kontaktieren Sie bitte unser Büro wie unten angegeben.
Sollten Sie Fragen zu dieser Mitteilung haben, wenden Sie sich bitte an die Sales and Use Tax
Abteilung telefonisch unter 334-242-1490, per E-Mail unter STExemptionUnit@revenue.alabama.gov oder per
per Post an Sales and Use Tax Division, Exemption Unit, P.O. Box 327710, Montgomery, AL
36132-7710.
Klicken Sie hier, um eine pdf-Version dieser Bekanntmachung herunterzuladen.

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