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HINWEIS Papiererstattungsanträge für alle vierteljährlichen Benzin- und/oder Dieselkraftstoff-Verbrauchssteuererstattungsanträge für Juli, August und September 2019 erforderlich

Posted: August 1, 2019

Mit Wirkung vom 1. September 2019 werden die Verbrauchssteuersätze auf Benzin Verbrauchssteuersätze für Benzin und Dieselkraftstoff um $,06 pro Gallone in Übereinstimmung mit dem Gesetz 2019-2. Da diese Steuersatzerhöhung nicht für das gesamte Quartal in Kraft Quartal gilt, müssen alle vierteljährlichen Erstattungen für das dritte Quartal 2019 manuell eingereicht werden. Die Steuerzahler müssen Steuerzahler müssen Papieranträge einreichen und die Monate Juli und August 2019 auf den aktuellen Anträge für $0,18 pro Gallone für Benzin oder $0,19 pro Gallone für Dieselkraftstoff. Für den September 2019 und alle folgenden Zeiträume müssen die Steuerzahler die überarbeiteten Erstattungsanträge verwenden, die die neuen Sätze von 0,24 $ pro pro Gallone für Benzin und $ 0,25 pro Gallone für Dieselkraftstoff enthalten. Diese Erstattungsanträge finden Sie auf unserer Website unter https://revenue.alabama.gov/forms/ zu finden, indem Sie nach dem/den Schlüsselwort(en) für den Namen des jeweiligen Erstattungsantrags suchen. Rückerstattung Erstattungsanträge, die über My Alabama Taxes (MAT) für den oben erwähnten Zeitraum Zeitraum und manuelle Anträge, die Juli-September 2019 kombinieren, werden abgelehnt. 

Erstattungsanträge und Nachweise für die Monate Juli und August sowie für September 2019 müssen an folgende Adresse geschickt werden an die unten angegebene Postanschrift oder E-Mail-Adresse zu senden. Wenn Sie irgendwelche wenden Sie sich bitte an die Abteilung Kraftstoffe unter der unten angegebenen Postanschrift, Telefonnummer Telefonnummer oder die unten angegebene E-Mail-Adresse.

GESCHÄFTS- UND LIZENZSTEUERABTEILUNG
ABTEILUNG KRAFTSTOFFE
P. O. BOX 327540
MONTGOMERY, ALABAMA 36132-7540
334-242-9608, Option 6, Option 1
334-242-1199 (Fax)
mft@revenue.alabama.gov

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