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HINWEIS Einzelhändler und Semijobber - Doppelte Rechnungen

Posted: März 15, 2019

ERINNERUNGSSCHREIBEN

AN: Einzelhändler und Semijobber
VON: Abteilung Gewerbe- und Lizenzsteuer
Abteilung Tabaksteuer
BETREFF: Duplizierte Rechnungen

Dieser Hinweis soll alle Einzelhändler oder Semijobber an die Verpflichtung zur Ausstellung einer doppelten Rechnung erinnern. Abschnitt 40-25-7, Code of Alabama 1975 schreibt vor: "Jeder Einzelhändler oder Semijobber von Tabakwaren, die in diesem Artikel aufgezählt und definiert sind, der solche Waren von außerhalb des Bundesstaates kauft oder erhält, unabhängig davon, ob diese bei einem Großhändler oder Jobber in diesem Bundesstaat bestellt oder gekauft wurden, oder per Streckengeschäft oder auf andere Weise, muss innerhalb von 12 Stunden nach Erhalt solcher Tabakprodukte dem Finanzministerium elektronisch ein echtes Rechnungsdoppel für alle diese Käufe oder Eingänge vorlegen, wobei die Rechnung den Namen der Person oder Firma trägt, von der oder durch die solche Käufe oder Sendungen der so erhaltenen Tabakprodukte getätigt wurden, und Art und Menge angibt." Gemäß den Vorschriften des Ministeriums muss das Rechnungsdoppel innerhalb von 12 Geschäftsstunden (Montag bis Freitag, 8.00 - 17.00 Uhr) nach Erhalt der eingeführten Tabakerzeugnisse
vorgelegt werden.

Hinweis: Mit dieser Bestimmung wird nicht beabsichtigt, von den Einzelhändlern in Alabama zu verlangen, diese Rechnungen zu melden, wenn sie Tabakwaren direkt von einem Großhändler kaufen, der eine Genehmigung des Ministeriums erhalten hat, und dieser zugelassene Großhändler die Produkte an den Einzelhändler liefert. In diesem Fall führt der zugelassene Großhändler die Tabakerzeugnisse nach Alabama ein, nicht der Einzelhändler. Der zugelassene Großhändler ist auch für die Zahlung der entsprechenden Tabaksteuer verantwortlich. Doppelte Rechnungen müssen per E-Mail an tobacco.account@revenue.alabama.gov geschickt werden.

Wenn Ihr Unternehmen das oben genannte Gesetz nicht einhält, kann das Ministerium eine Strafe in Höhe von mindestens eintausend Dollar ($1.000) und höchstens fünftausend Dollar ($5.000) verhängen, die mit der Summe aus dem aktuellen Verstoß und früheren Verstößen gegen diesen Unterabschnitt multipliziert wird. Von Einzelhändlern und Semijobbern eingeführte Tabakerzeugnisse, für die dem Ministerium nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist eine ordnungsgemäße Rechnung in doppelter Ausfertigung vorliegt, gelten als Schmuggelware und unterliegen der Beschlagnahme gemäß Titel 40, Kapitel 25.

Wenn Sie Fragen zu dieser Angelegenheit haben, wenden Sie sich bitte an unser Büro unter 334-242-9627 oder P. O. Box 327555, Montgomery, AL, 36132-7555, oder per Fax unter 334-353-1011.

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