Gemäß dem Gesetz Nr. 89-266 und einem von der Russell County Commission verabschiedeten Beschluss wurde das Alabama Department of Revenue (ALDOR) als zuständige Stelle für die Erhebung der Tabaksteuer in Russell County bestimmt. Der Stichtag für die Einreichung dieser Steuern bei ALDOR ist der 1. April 2023. Die entsprechenden Steuern sind ab der Steuererklärung vom April 2023, die spätestens am 22. Mai 2023 fällig ist, zu erheben und an ALDOR abzuführen. Die erhobenen Steuern sind wie folgt:
Zigaretten
Zigarren
Kleine Zigarren
Rauchtabak
Kautabak
Schnupftabak
Rolling Papers
$0.05 pro Packung
$0.03 pro Zigarre
$0.05 pro Packung
$0.03 pro Packung
$0.05 pro Packung
$0.05 pro Behälter
$0.15 pro Packung
Die Zigarettensteuer wird durch Aufkleben einer Steuermarke von Russell County erhoben. Die Steuerzahler werden benachrichtigt, sobald die Zigarettensteuermarken bei ALDOR zum Kauf verfügbar sind. Bis die Steuermarken von Russell County verfügbar sind, muss die Zigarettensteuer mit der monatlichen Tabaksteuererklärung des Bezirks über My Alabama Taxes (https://myalabamataxes.alabama.gov/_/) eingereicht werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Person, die für die Erstellung der monatlichen Tabaksteuererklärungen der Bezirke zuständig ist, diese Mitteilung erhält.
Kontakt
Business and License Tax Division
Tobacco Tax Section
P.O. Box 327555
Montgomery, AL 36132-7555
334-242-9627
Tobacco.Account@revenue.alabama.gov