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HINWEIS: St. Clair County Tabaksteuer

Kategorie
Verwandte Abteilung
Posted: April 26, 2018

HINWEIS
AN: Alle Tabakvertriebsunternehmen, die Tabaksteuern für den Bundesstaat und die Bezirke erheben
BETREFF: St. Clair County-Tabaksteuer
Gemäß einer von der St. Clair County Commission verabschiedeten Resolution wurde das Alabama Department of
Revenue als zuständige Stelle für die Einziehung der Tabaksteuer des St. Clair County benannt worden. Die entsprechende
Steuer ist ab der Steuererklärung für Juli 2018, die spätestens im Juli fällig ist, zu erheben und an das Finanzministerium von Alabama abzuführen.
Juli 2018, die spätestens am 20. August 2018 fällig ist. Das Finanzministerium von Alabama
ist befugt, Regeln und Vorschriften für die Verwaltung der erhobenen Steuern zu erlassen und durchzusetzen
St. Clair County Acts und Kapitel 25 von Titel 40, Code of Alabama 1975. Die erhobenen Steuern betragen 10%
der staatlichen Tabaksteuer und betragen wie folgt:
Zigaretten: $0,0675 pro 20er-Packung, $0,084375 pro 25er-Packung
Zigarren: $0,00405 pro Zigarre
Kleine Zigarren: $0,004 pro 10 Stück
Gefilterte Zigarren: $0,0015 pro Zigarre
Rauchtabak
1-1/8 Unzen oder weniger: $0,004
Über 1-1/8 Unzen, nicht mehr als 2 Unzen: $0.01
Mehr als 2 Unzen, aber nicht mehr als 3 Unzen: $0.016
Mehr als 3 Unzen, aber nicht mehr als 4 Unzen: $0.021
$0,006 zusätzliche Steuer für jede Unze oder jeden Bruchteil einer Unze über 4 Unzen
Kautabak (jede Unze oder jeder Bruchteil einer Unze): $0.0015
Schnupftabak
5/8 Unzen oder weniger: $0,001
Über 5/8 Unzen, aber nicht mehr als 1-5/8 Unzen: $0.002
Mehr als 1-5/8 Unzen, aber nicht mehr als 2-1/2 Unzen: $0.004
Mehr als 2-1/2 Unzen, aber nicht mehr als 5 Unzen (Dosen, Pakete, Schlünde): $0.006
Mehr als 3 Unzen, nicht mehr als 5 Unzen (Glas, Becher, Flaschen): $0.007
Über 5 Unzen, aber nicht mehr als 6 Unzen: $0.008
$0,012 zusätzliche Steuer für jede Unze oder jeden Bruchteil einer Unze über 6 Unzen
Die Zigarettensteuer wird durch Aufkleben einer Steuermarke des St. Clair County erhoben. Diese Briefmarken sind nicht
derzeit nicht erhältlich. Die Steuerzahler werden benachrichtigt, sobald die Zigarettensteuermarken beim Alabama Department of Revenue erhältlich sind.
Alabama Department of Revenue erhältlich sind. Bis die St. Clair County Zigarettensteuermarken
erhältlich sind, muss die Zigarettensteuer bis auf weiteres mit der Tabaksteuererklärung des Bezirks über
https://myalabamataxes.alabama.gov/ (MAT) bis auf weiteres überwiesen werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass die für die Erstellung der monatlichen Tabaksteuererklärungen zuständige Person
diese Mitteilung erhält. Bei Fragen können Sie sich an die Tabaksteuerabteilung wenden: 334-242-9627 oder
P. O. Box 327555, Montgomery, AL 36132-7555 oder Tobacco.Account@Revenue.Alabama.Gov.
Klicken Sie hier, um eine pdf-Version dieser Bekanntmachung herunterzuladen.

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