Gemäß dem Gesetz 2023-554 werden die staatlichen Verkaufs- und Nutzungssteuersätze für Lebensmittel am 1. September 2023 von 4 Prozent auf 3 Prozent gesenkt. Die im Oktober fälligen Umsatz- und Gebrauchssteuererklärungen für September 2023 werden eine separate Spalte enthalten, in der die qualifizierten Lebensmittel angegeben werden müssen. Die Umsatzsteuersätze werden am 1. September 2024 weiter auf 2 Prozent gesenkt, wenn der staatliche Education Trust Fund ausreichend wächst.
Die Verkaufs- und Nutzungssteuersätze der Städte und Bezirke auf Lebensmittel werden ab dem 15. Juni 2023 dem allgemeinen Umsatzsteuersatz entsprechen. Die Kommunen können ihren Steuersatz für Lebensmittel in jedem Jahr in 25-Prozent-Schritten senken, wenn ihr lokaler allgemeiner Fonds ein ausreichendes Wachstum aufweist.
Lebensmittel haben die gleiche Bedeutung wie in 7 U.S.C. § 2011 definiert, und zwar für die Zwecke des bundesstaatlichen Supplemental Nutrition Assistance Program (SNAP). Zu den im Rahmen des SNAP förderfähigen Lebensmitteln gehören im Allgemeinen alle Lebensmittel oder Lebensmittelerzeugnisse für den häuslichen Verzehr, mit Ausnahme von alkoholischen Getränken, Tabakwaren, heißen Lebensmitteln oder heißen, zum sofortigen Verzehr bereiten Lebensmitteln. Weitere Informationen über SNAP-berechtigte und nicht-berechtigte Artikel finden Sie unter https://www.fns.usda.gov/snap/eligible-food-items.
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