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HINWEIS Steuerliche Hinweise für staatliche Stellen und Straßenbauunternehmen in Alabama in Bezug auf baubezogene Verträge

Posted: Oktober 20, 2021

Die Legislative hat das Gesetz 2021-372 über die Umsatzsteuerbefreiung für Projekte von Regierungsbehörden verabschiedet und Gouverneur Kay Ivey hat es unterzeichnet. Mit dem Gesetz wurde die Einschränkung in § 40-9-14.1 aufgehoben, wonach Verträge über den Bau von Autobahnen, Straßen oder Brücken nicht für die Umsatzsteuerbefreiung für Projekte staatlicher Stellen in Frage kamen.

Qualifizierte Projekte und Verträge werden als solche definiert, die im Allgemeinen mit den folgenden staatlichen Stellen abgeschlossen werden, sofern nicht anders angegeben: dem Bundesstaat Alabama, einem Landkreis oder einer Gemeinde in Alabama, einer öffentlichen Schule in Alabama, einer Behörde oder einem Gremium für industrielle oder wirtschaftliche Entwicklung in Alabama, einer Flughafenbehörde oder einer öffentlichen Wasser- oder Abwasserbehörde, einem Bezirk, einem System oder einem Gremium in Alabama, die ansonsten bereits von der Verkaufs- und Nutzungssteuer befreit sind. Bitte beachten Sie, dass Projekte, die mit der Bundesregierung abgeschlossen werden, nicht für die Befreiung gemäß Gesetz 2021-372 in Frage kommen.

Gesetz 2021-372 gilt für alle Verträge mit einer staatlichen Stelle im Sinne der obigen Definition für den Bau einer Autobahn, Straße oder Brücke, die am oder nach dem 1. Januar 2022 geschlossen werden, und gilt nicht für Verträge für den Bau einer Autobahn, Straße oder Brücke, die vor dem 1. Januar 2022 geschlossen werden, und dieser Abschnitt gilt auch nicht für Vertragsänderungen oder Vertragsverlängerungen, einschließlich überarbeiteter, neu ausgehandelter oder geänderter Verträge, wenn der ursprüngliche Vertrag vor dem 1. Januar 2022 geschlossen wurde.

In der Vergangenheit wurden Anträge für Projekte staatlicher Stellen im Zusammenhang mit dem Bau von Autobahnen, Straßen oder Brücken abgelehnt, weil sie gemäß den Gesetzen 2013-205 und 2018-234 nicht für die Freistellungsbescheinigung in Frage kamen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes 2021-372 kommen ab dem 1. Januar 2022 und danach baubezogene Verträge für Autobahn-, Straßen- oder Brückenprojekte mit einer qualifizierten staatlichen Einrichtung für die Freistellungsbescheinigung in Frage. Die staatliche Stelle, der Generalunternehmer und etwaige Subunternehmer müssen für jedes Projekt eine Freistellungsbescheinigung beantragen und erhalten, um das Steuerbefreiungsprivileg in Anspruch nehmen zu können. Anspruchsberechtigte staatliche Stellen und Auftragnehmer können die Freistellungsbescheinigung beantragen, indem sie den Antrag auf Freistellungsbescheinigung für staatliche Projekte (ST: EXC-01) ausfüllen, der unter dem folgenden Link abrufbar ist:

https://www.revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2017/05/ST-EXC-01.pdf

Sollten Sie Fragen zu dieser Mitteilung haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Sales and Use Tax Division unter 334-242-1490, per E-Mail an STExemptionUnit@revenue.alabama.gov oder per Post an Sales and Use Tax Division, Exemption Unit, P.O. Box 327710, Montgomery, AL 36132-7710.

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