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HINWEIS: Steuerliche Hinweise für Auftragnehmer, Subunternehmer und staatliche Stellen in Alabama in Bezug auf baubezogene Verträge

Kategorie
Verwandte Abteilung
Posted: June 1, 2018

HINWEIS
Steuerliche Hinweise für Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und staatliche Stellen in Alabama
Körperschaften in Bezug auf baubezogene Verträge
Der Gesetzgeber hat das Gesetz 2018-234 verabschiedet und der Gouverneur hat es unterzeichnet, das die Definition von
von staatlichen Stellen erweitert, die sich für das Sales and Use Tax Certificate of Exemption für staatliche
Projektverträge, die ab dem 1. Januar 2019 und danach abgeschlossen werden.
Qualifizierte Projekte und Verträge werden nun als solche definiert, die im Allgemeinen mit den folgenden Stellen abgeschlossen werden
sofern nicht anders angegeben: der Bundesstaat Alabama, ein Landkreis oder eine eingegliederte Gemeinde
von Alabama, einer öffentlichen Schule in Alabama, einer Behörde für industrielle oder wirtschaftliche Entwicklung in Alabama oder
Behörde oder eine öffentliche Wasser- oder Kanalisationsbehörde, ein Bezirk, ein System oder ein Gremium in Alabama, die ansonsten
bereits von der Verkaufs- und Nutzungssteuer befreit sind. Bitte beachten Sie, dass Verträge, die mit der Bundesregierung abgeschlossen werden
und Verträge, die sich auf den Bau oder die Reparatur von Autobahnen, Straßen oder Brücken beziehen, nicht unter die
die im Gesetz 2018-234 vorgesehene Befreiung.
In der Vergangenheit wurden Anträge für Projekte von staatlichen Stellen mit einer öffentlichen Wasser- oder Abwasserbehörde in Alabama,
Wasser- oder Kanalisationsbehörden, -bezirken, -systemen oder -gremien in Alabama, die von der Verkaufs- und Nutzungssteuer befreit waren, wurden abgelehnt, weil sie nicht für
die Bescheinigung über die Befreiung von staatlichen Auftragnehmern als staatliche Einrichtung gemäß Gesetz 2013-205. Mit der
Gesetz 2018-234 können ab dem 1. Januar 2019 und danach baubezogene Verträge mit einem
Wasser- oder Kanalisationsbehörde, -bezirk, -system oder -vorstand in Alabama, die von der Verkaufs- und Nutzungssteuer befreit sind, die
nun für das Government Contractors Exemption Certificate in Frage kommen.
Sollten Sie Fragen zu dieser Mitteilung haben, wenden Sie sich bitte an die Sales and Use Tax Division
telefonisch unter (334) 242-1490, per E-Mail an STExemptionUnit@revenue.alabama.gov oder per Post an
Sales and Use Tax Division, Exemption Unit, P.O. Box 327710, Montgomery, AL 36132-7710.
Klicken Sie hier, um eine pdf-Version dieser Bekanntmachung herunterzuladen.

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