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HINWEIS: Steuerliche Hinweise für Personen, Unternehmen und Körperschaften, die Gold-, Silber-, Platin- und Palladiumbarren und -geld verkaufen oder kaufen

Kategorie
Verwandte Abteilung
Posted: June 15, 2018

HINWEIS
Steuerliche Hinweise für Personen, Firmen und Körperschaften, die Folgendes verkaufen oder kaufen
Gold-, Silber-, Platin- und Palladiumbarren und Geld
Der Gesetzgeber hat das Gesetz 2018-164 zur Änderung der Abschnitte 40-23-4 und
40-23-62, die sich auf die Verkaufs- und Nutzungssteuerbefreiungen beziehen, um Gold, Silber, Platin und Palladium
Goldbarren und Geld für fünf Jahre von der Verkaufs- und Nutzungssteuer zu befreien.
Mit Wirkung vom 1. Juni 2018 und bis zum Ablauf von fünf Jahren danach sind die Bruttoerlöse aus dem Verkauf von Goldbarren oder Geld,
wie in Abschnitt 40-1-1 (7) definiert, von der Verkaufs- und Nutzungssteuer befreit.
Für die Zwecke des Gesetzes 2018-164 sind die folgenden Begriffe wie folgt zu definieren und auszulegen:

  1. BULLION. Gold, Silber, Platin, Palladium oder eine Kombination der einzelnen Edelmetalle, die
    einem Raffinationsprozess unterzogen wurde und dessen Wert von seiner Masse und Reinheit abhängt
    Reinheit abhängt und nicht von seiner Form, seinem numismatischen Wert oder einem anderen Wert. Der Begriff umfasst Goldbarren in Form von
    Form von Barren, Barren oder Münzen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen. Qualifizierter Goldbarren
    können andere Metalle oder Substanzen enthalten, sofern diese im Vergleich zum Wert des Goldes
    Wert im Vergleich zum Wert des Goldes, Silbers, Platins oder Palladiums gering ist und die anderen Stoffe
    dem Gegenstand keinen zusätzlichen Wert verleihen. Für die Zwecke dieses Unterabsatzes gelten als "Gold, Silber, Platin oder
    Palladium" keine Schmuckstücke oder Kunstwerke.
  2. MASSENREINHEIT. Die Masse eines Artikels ist sein Gewicht in Edelmetall, und sein Reinheitsgrad ist die Menge
    des Edelmetalls, das in dem Gegenstand enthalten ist.
  3. NUMISMATISCHER WERT. Ein externer Wert, der über den Basiswert des zugrunde liegenden
    zugrundeliegenden Edelmetalls aufgrund der Seltenheit, des Zustands, des Alters oder anderer äußerer Faktoren.

Damit Goldbarren für die Befreiung von der Verkaufs- und Nutzungssteuer in Frage kommen, müssen Gold, Silber, Platin und Palladium
müssen alle folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. Muss verfeinert werden.
  2. Muss mindestens neunzig Prozent Gold, Silber, Platin oder Palladium oder eine Kombination dieser Metalle enthalten.
    dieser Metalle enthalten.
  3. Der Verkaufspreis des Gegenstands muss mit dem Marktpreis des zugrunde liegenden Edelmetalls schwanken und von diesem abhängen.
    Edelmetalls abhängen und nicht von der Seltenheit, dem Zustand, dem Alter oder einem anderen externen Faktor.

Sollten Sie Fragen zu dieser Mitteilung haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Sales and Use Tax
telefonisch unter 334-242-1490, per E-Mail an STExemptionUnit@revenue.alabama.gov oder per Post an
Sales and Use Tax Division, Exemption Unit, P.O. Box 327710, Montgomery, AL 36132-7710.
Klicken Sie hier, um eine pdf-Version dieser Bekanntmachung herunterzuladen.

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